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POL-PPRP: Auch beim Jubeln gilt die StVO

POL-PPRP: Auch beim Jubeln gilt die StVO
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Polizei Präsidium Rheinpfalz (ots)

Die Fußballweltmeisterschaft 2018 steht vor der Tür. Leider bleibt es nicht beim Jubeln im eigenen Wohnzimmer oder beim Public-Viewing. Immer wieder wird der Jubel mit dem eigenen Fahrzeug auf die Straße getragen. Fahnenschwenken aus dem Fenster, Mitfahrer auf dem Autodach oder der Motorhaube, Hupen, laut schreiende Insassen und Autokorsos sind nur einige Facetten des Jubels.

Was geht oder nicht, dafür gibt es Regeln. Auch während der WM gilt die StVO. Die Polizei wird also auch in dieser Zeit die Einhaltung der Verkehrsregeln überwachen, Verstöße ahnden und Jubelfeiern auf der Straße mit dem Fahrzeug soweit erforderlich unterbinden. Die Straße ist nicht der Ort zum Jubeln. Autokorsos haben dort nichts verloren. Sich selbst und andere zu gefährden oder durch Lärm, insbesondere zur Nachtzeit, andere zu belästigen hat mit Jubel nichts zu tun. Kommt es zu Verkehrsunfällen, dann kann im Einzelfall auch der Versicherungsschutz auf dem Spiel stehen.

Wenn Sie mit anderen jubeln und feiern wollen, dann gibt es beim Public-Viewing ausreichend Möglichkeit dazu. Wer dies nicht möchte, der lädt sich einfach Freunde ein.

Genießen Sie also die WM, feiern und jubeln mit Ihrer Mannschaft, aber lassen Sie dazu das Auto in der Garage stehen.

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Rheinpfalz

Telefon: 0621-963-0
E-Mail: pprheinpfalz.presse@polizei.rlp.de
www.polizei.rlp.de/pp.rheinpfalz

Pressemeldungen der Polizei Rheinland-Pfalz sind unter Nennung der
Quelle zur Veröffentlichung frei.

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