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POL-PPRP: Nach Missachtung einer Sperrung - Radfahrer leicht verletzt

POL-PPRP: Nach Missachtung einer Sperrung - Radfahrer leicht verletzt
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Ludwigshafen (ots)

"Glück im Fehlverhalten" hatte am Dienstag (03.07.2018) gegen 19:40 Uhr ein 31-jähriger Radfahrer aus Oppau. Obwohl der Radweg der Buschwegbrücke in Richtung Melm wegen einer Baustelle seit Ferienbeginn gesperrt ist, befuhr er mit seinem Trekkingrad am Dienstagabend diesen Gehweg in Richtung Notwendestraße.

Eine 65-jährige Busfahrerin, welche die baustellenbedingte Verkehrsführung kennt, rechnete nicht mit von links kommendem Verkehr und wollte von der Notwendestraße nach links auf die Mittelpartstraße einbiegen.

Beim Versuch, einen Zusammenstoß mit dem Bus zu verhindern, stürzte der Radfahrer und zog sich Prellungen und Schürfwunden zu. Er wurde nach der Unfallaufnahme zur Untersuchung in ein Krankenhaus gebracht.

Dass diese Missachtung der Radwegsperrung kein Einzelfall ist, stellten die Beamten der Polizeiwache Oggersheim während der Unfallaufnahme fest, als etwa zehn weitere Radfahrer den Gehweg befuhren. Aufgrund des Unfalls sowie der festgestellten Missachtungen der Sperrung werden weitere Kontrollen durchgeführt.

Der Radweg ist aufgrund der Baustelle voraussichtlich bis zum Ende der Sommerferien gesperrt. "Die Sperrung des Radweges dient in erster Linie dem Schutz der Fußgänger, die baustellenbedingt diese Seite der Buschwegbrücke nutzen müssen, und ist mehr als deutlich beschildert" erläutert Polizeihauptkommissar Helmut Pfaff, Sachbearbeiter Verkehr der Polizeiinspektion Ludwigshafen 2 die Situation. "Dieser Verkehrsunfall ist ein Paradebeispiel dafür, welche Folgen die Missachtung einer Verkehrsregelung auch für Radfahrer haben kann. Er zeigt, dass nicht nur das Verwarnungsgeld von 10 EUR Anlass sein sollte, die Beschilderung zu beachten" appelliert Pfaff an die Radfahrer.

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Rheinpfalz
Hannah Michel
Telefon: 0621-963-1034
E-Mail: pprheinpfalz.presse@polizei.rlp.de
www.polizei.rlp.de/pp.rheinpfalz

Pressemeldungen der Polizei Rheinland-Pfalz sind unter Nennung der
Quelle zur Veröffentlichung frei.

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