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POL-PPRP: Silvester 2019 - Wir sorgen für Sicherheit!

POL-PPRP: Silvester 2019 - Wir sorgen für Sicherheit!
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Ludwigshafen (ots)

Auch 2019 ist uns die Sicherheit an Silvester ein wichtiges Anliegen. In den vergangenen Wochen haben wir uns auf den Jahreswechsel intensiv vorbereitet. Die Sicherheitslage hat sich in Deutschland gegenwärtig nicht verändert, auch für Rheinland-Pfalz und den Bereich unseres Polizeipräsidiums liegen keine Erkenntnisse auf mögliche Störungen der bevorstehenden Veranstaltungen vor. An den Orten, an denen traditionell viele Feiernde zusammenkommen, werden wir an Silvester verstärkt sichtbar sein. Die Anzahl der Einsatzkräfte im Präsidialbereich ist ähnlich hoch wie in den Vorjahren. Unsere eigenen Kräfte werden dabei durch Kolleginnen und Kollegen des Polizeipräsidium Einsatz, Logistik & Technik verstärkt. Das Polizeipräsidium Rheinpfalz wird alles Notwendige tun, damit unsere Bürgerinnen und Bürger den Jahresabschluss sicher feiern können und gut ins Jahr 2020 kommen. Dabei sind wir aber auch auf Sie angewiesen. Was sie für einen sicheren Jahreswechsel tun können...

Silvesterfeuerwerk - aber sicher

Für viele ist es am Jahreswechsel nicht wegzudenken: Das Silvesterfeuerwerk. Raketen, Knaller und bunte Leuchtfeuer sehen nicht nur toll aus, sie haben auch eine lange Tradition. Ganz ungefährlich sind die geräuschvollen Himmelsfärber allerdings nicht. In der Silvesternacht 2018 wurden im Bereich des Polizeipräsidiums Rheinpfalz insgesamt 18 Delikte im Zusammenhang mit Feuerwerkskörpern aufgenommen - davon vierzehn Fälle von Sachbeschädigung, drei Fälle von Körperverletzung sowie ein Fall von Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz. Um teure Sachschäden oder im schlimmsten Fall schwere Verletzungen zu vermieden, sollten Sie folgende Tipps zum sicheren Nutzen von Feuerwerkskörpern beachten:

   - Verzichten Sie auf selbstgebastelte oder für den deutschen Markt
     nicht zugelassene Feuerwerkskörper.
   - Silvesterfeuerwerk nur in regulären Geschäften, z.B. 
     Supermärkten, kaufen.
   - Zugelassene Böller sind bei ordnungsgemäßem Gebrauch 
     handhabungssicher, deshalb: Gebrauchsanleitung aufmerksam lesen 
     und diese konsequent einhalten.
   - Nur Feuerwerkskörper verwenden, die optisch keine Mängel 
     erkennen lassen. Fehlgezündete Feuerwerkskörper und Blindgänger 
     nicht wieder anzünden, sondern entsorgen.
   - Feuerwerkskörper nur auf ebenen und freien Flächen abbrennen.
   - Immer einen ausreichenden Sicherheitsabstand zu Personen und 
     Gebäuden einhalten.
   - Sind an Feuerwerkskörpern Hilfsmittel zum sicheren Stand (z.B. 
     Klappfüße) vorhanden, diese unbedingt nutzen.
   - Zum Abschuss von Raketen geeignete "Rampen" (z.B. schwere 
     Flaschen) verwenden.
   - Äste, Balkone oder andere Hindernisse dürfen nicht in der 
     Flugbahn der Feuerwerkskörper sein.
   - Das Abbrennen von Feuerwerk in geschlossenen Räumen ist streng 
     verboten.
   - Funktioniert das Feuerwerk nicht, mindestens 15 Minuten warten 
     und sich in dieser Zeit nicht nähern. Danach kann das Feuerwerk 
     zum Beispiel in einen mit Wasser gefüllten Eimer gelegt und 
     anschließend im Hausmüll entsorgt werden.
   - Beachten Sie auch unter Umständen vorhandene, örtliche Verbote 
     und Einschränkungen.

Worauf Sie beim Kauf von Feuerwerkskörpern achten sollten: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/29763/4152523

Wichtige Tipps zum sicheren Abbrennen von Knallern und wo das Zünden von Feuerwerkskörpern nicht erlaubt ist: https://www.polizei-beratung.de/presse/detailseite/silvesterkracher-sicherer-umgang-1/

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Rheinpfalz
Sandra Giertzsch
Telefon: 0621-963-1500
E-Mail: pprheinpfalz.presse@polizei.rlp.de
www.polizei.rlp.de/pp.rheinpfalz

Pressemeldungen der Polizei Rheinland-Pfalz sind unter Nennung der
Quelle zur Veröffentlichung frei.

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