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POL-PPRP: Im Jahr 2021 bereits 41 Fahrten unter Einfluss von Drogen festgestellt

Ludwigshafen (ots)

Das Jahr 2021 ist gerade mal acht Wochen alt, dennoch wurden im Bereich der Polizeiinspektion Ludwigshafen 2 bereits 41 Verkehrsteilnehmer beim Führen von Kraftfahrzeugen unter Drogeneinfluss festgestellt. Sechs Mal waren die Betroffenen hierbei mit Elektrotretrollern unterwegs. Im Jahr 2020 endete die Fahrt für 125 Verkehrsteilnehmer nach Feststellung von Drogenbeeinflussung.

In 39 Fällen wurden ein Bußgeldverfahren eingeleitet, das bei "Ersttätern" zu einem Bußgeld von 500 EUR und einem Fahrverbot von einem Monat führen wird. Bei zwei Fahrern wurde im Rahmen der Tests eine so starke Drogenbeeinflussung und Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit festgestellt, dass ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr eingeleitet wurde.

In allen Fällen wurden zudem die zuständigen Führerscheinstellen informiert, die generell nach Drogen- und Alkoholdelikten im Straßenverkehr den behördlichen Entzug der Fahrerlaubnis prüfen. Nicht selten fordern die Führerscheinstellen von den Betroffenen durch entsprechende Ursuchungen (MPU) den Nachweis, dass der Betroffene kein generelles Drogen- oder Alkoholproblem hat. Dies bedeutet zusätzlich zu Bußgeld oder Geldstrafe weitere finanzielle Auswirkungen der Fahrt unter Drogeneinfluss.

Vielen Betroffenen ist nicht bewusst, dass im Gegensatz zu Alkohol die konsumierte Droge noch mehrere Tage und abhängig von der Droge, der Stoffwechseltätigkeit des Konsumenten und der Häufigkeit des Drogenkonsums sogar mehrere Wochen die Fahrtüchtigkeit negativ beeinflussen kann und in strafbarer Menge im Körper nachweisbar ist.

Aus- und Fortbildungen zum Erkennen von Drogenbeeinflussung bei Verkehrsteilnehmern sind seit vielen Jahren fester Bestandteil bei der Polizei. Daher werden Fahrten unter Drogeneinfluss nicht nur bei Sonderkontrollen, sondern überwiegend im Rahmen der normalen Streifentätigkeit festgestellt.

Obwohl im Jahr 2020 bei insgesamt 3065 Verkehrsunfällen im Bereich der Polizeiinspektion Ludwigshafen 2 "nur" in 8 Fällen bei einem Unfallbeteiligten Drogenbeeinflussung festgestellt wurde, stellt das Fahren unter Drogeneinfluss kein Kavaliersdelikt dar und ist weiterhin ein Schwerpunkt im Rahmen der polizeilichen Verkehrssicherheitsarbeit.

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Rheinpfalz
Jan Liebel
Telefon: 0621-963-1500
E-Mail: pprheinpfalz.presse@polizei.rlp.de
www.polizei.rlp.de/pp.rheinpfalz

Pressemeldungen der Polizei Rheinland-Pfalz sind unter Nennung der
Quelle zur Veröffentlichung frei.

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