POL-PPRP: Verdacht des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz und des gewerbs- und bandenmäßigen Betruges - Drei Tatverdächtige festgenommen
Südpfalz/Frankreich (ots)
Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Landau/Pfalz und des Polizeipräsidiums Rheinpfalz
Bei umfangreichen und intensiven Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Landau und der Kriminalpolizei Ludwigshafen gegen einen aktuell im Elsass/Frankreich wohnenden 29-jährigen Mann aus der Südpfalz wegen des Verdachts des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge, ergaben sich auch Hinweise auf gewerbs- und bandenmäßigen Betrug bei dem Betrieb von Corona-Teststationen.
Bei den Ermittlungen konnten sechs weitere Beteiligte identifiziert werden. Bei den weiteren Beschuldigten handelt es sich um zwei Männer im Alter von 38 und 33 Jahren sowie eine 27-jährige Frau, welche im Verdacht stehen, an den Rauschgiftgeschäften beteiligt gewesen zu sein. Darüber hinaus werden ein 36-Jähriger, eine 21- und eine 27-jährige Frau im Zusammenhang mit dem gewerbs- und bandenmäßigen Betrug verdächtigt.
Die Beschuldigten des Betrugs sollen Corona-Teststationen in der Südpfalz betrieben und eine Vielzahl an Corona-Tests abgerechnet haben, obwohl diese tatsächlich nicht durchgeführt wurden.
Im Auftrag der Staatsanwaltschaft Landau wurden gestern zehn Objekte im Bereich Südpfalz und ein Objekt in Frankreich durchsucht.
Bei den Durchsuchungen konnten umfangreiche Beweismittel sichergestellt werden, u.a. über 10.000 Euro Bargeld, Betäubungsmittelutensilien, geringe Mengen Betäubungsmittel, Anabolika, eine Schreckschusswaffe sowie Unterlagen und elektronische Speichermedien aus den Testzentren, die nun auszuwerten sind.
Der 29-jährige Beschuldigte wurde gestern in Frankreich aufgrund eines von der Staatsanwaltschaft Landau erwirkten Europäischen Haftbefehls wegen des dringenden Verdachts des banden- und gewerbsmäßigen Betruges sowie der unerlaubten Einfuhr von und des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge festgenommen. Es wird nun das Auslieferungsverfahren nach Deutschland betrieben.
Gegen die 36- und 38-jährigen Beschuldigten wurden auf Antrag der Staatsanwaltschaft Landau Untersuchungshaftbefehle erlassen. Gegen den 36-Jährigen wegen des Verdachtes des banden- und gewerbsmäßigen Betruges; gegen den 38-Jährigen wegen des Verdachtes der unerlaubten Einfuhr und des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge. Beide Männer wurden gestern verhaftet und einem Haftrichter vorgeführt. Dieser setzte die Haftbefehle in Vollzug. Die Beschuldigten wurden anschließend in verschiedene Justizvollzugsanstalten verbracht.
Die Ermittlungen von Staatsanwaltschaft und Kriminalpolizei dauern weiter an.
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