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POL-PPRP: Mit mittlerer Reife zur Polizei - Informationsveranstaltung

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Ludwigshafen (ots)

Dein Traum ist es Polizistin oder Polizist zu werden?

Auch mit einem qualifizierten Sekundarabschluss I (Mittlere Reife oder vergleichbarer Abschluss) kannst du dich bei der Polizei Rheinland-Pfalz bewerben.

Die Berufsbildende Schule Wirtschaft II in Ludwigshafen bietet den Bildungsgang Höhere Berufsfachschule Polizeidienst und Verwaltung an. Der Bildungsgang richtet sich an Bewerberinnen und Bewerber mit mittlerer Reife und einem Höchstalter von 24 Jahren, die die Fachhochschulreife erwerben und in den gehobenen Polizeidienst als Polizeikommissar oder Polizeikommissarin eintreten wollen. Bei erfolgreichem Abschluss der Höheren Berufsfachschule und Erfüllung der Einstellungsvoraussetzungen gibt es eine Einstellungszusage des Landes Rheinland-Pfalz mit Studienberechtigung an der Fachhochschule der Polizei.

Am Montag, den 30.01.2023 in der Zeit von 17:30 Uhr bis 19:30 Uhr informiert die Berufsbildende Schule Wirtschaft II über ihr Schulangebot.

Unsere Einstellungsberater sind auch dabei und informieren euch über den Bildungsgang Höhere Berufsfachschule Polizeidienst und Verwaltung, darüber, welche Karrieremöglichkeiten ihr bei der Polizei habt und zu dem Bewerbungsverfahren.

Die gleiche Veranstaltung erfolgt online am Mittwoch, 01.02.2023, ebenfalls ab 17.30 Uhr.

Weitere Informationen zu den Veranstaltungen erhaltet ihr hier: www.bbsw2-lu.de/de/aktuelles/aktuelle-schulnachrichten/infoabend-wahlschulen.

Du willst mehr über den Polizeiberuf und zur Ausbildung erfahren. Auf unserer Homepage haben wir weitere Informationen für dich: www.polizei.rlp.de/de/karriere/

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Rheinpfalz
Einstellungsberatung
Solveig Hallstein
Wittelsbachstraße 3
67061 Ludwigshafen
Tel.: 0621-963-1699
E-Mail: pprheinpfalz.einstellungen@polizei.rlp.de

oder

Polizeipräsidium Rheinpfalz
Pressestelle
Ghislaine Wymar
Telefon: 0621-963-1500
E-Mail: pprheinpfalz.presse@polizei.rlp.de
https://s.rlp.de/86q

Pressemeldungen der Polizei Rheinland-Pfalz sind unter Nennung der
Quelle zur Veröffentlichung frei.

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