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POL-PPRP: Kriminalstatistik 2022 - Straftaten in der Vorder- und Südpfalz wieder auf dem Niveau vor der Corona Pandemie

Präsidialbereich (ots)

Nach einem deutlichen Rückgang in den durch Corona geprägten Jahre 2020 und 2021 befindet sich die Anzahl der Gesamtstraftaten im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Rheinpfalz in der Vorder- und Südpfalz im Jahr 2022 wieder in etwa auf dem Niveau vor der Pandemie. Während 2021 mit den damals noch geltenden Einschränkungen 55.064 Straftaten angezeigt wurden, waren es 2022 insgesamt 60.528.

Aufklärungsquote

Die Aufklärungsquote für das Jahr 2022 pendelte sich mit 61,9 % ebenfalls wieder auf die Werte vor der Pandemie ein. Mit Ausnahme des Jahres 2015 (59,3 %) lag die Aufklärungsquote seit dem Jahr 2004 immer über 60 %.

Risiko Opfer einer Straftat zu werden

Um Veränderungen des Kriminalitätsaufkommens bewerten zu können, wird die Anzahl der Straftaten ins Verhältnis zur gemeldeten Bevölkerung gesetzt (Anzahl der erfassten Fälle auf 100.000 Einwohner). Je kleiner die sogenannte Häufigkeitszahl, desto geringer ist die statistische Wahrscheinlichkeit, Opfer einer Straftat zu werden. Die Häufigkeitszahl betrug im Jahr 2022 für den gesamten Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Rheinpfalz 6.720. Nach dem historischen Tiefstand des letzten Jahres (6.121) ist das Risiko im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Rheinpfalz Opfer einer Straftat zu werden, damit auf dem Niveau der Jahre vor der Corona-Pandemie (2018: 6.628; 2019: 6.478).

Eigentumsdelikte

Bei 27,31 % aller Straftaten handelt es sich im Jahr 2022 um Eigentumsdelikte. Dies entspricht 16.257 Fällen und stellt den größten Anteil an der Gesamtkriminalität dar. In diesem Phänomenbereich waren im Vorjahr die Einflüsse der mit der Corona-Pandemie einhergehenden Veränderungen besonders deutlich spürbar. So hielten sich beispielsweise die Hausbewohner vermehrt Zuhause auf und minderten somit durch ihren ständigen heimischen Aufenthalt die Chancen für Einbrüche. Daneben trug die rückläufige Mobilität zu weniger Fahrraddiebstählen und Diebstählen von unbaren Zahlungsmitteln (EC-Karten) bei. Geschlossene Geschäfte, Kioske und Warenhäuser minderten zudem die Gelegenheit für Täter, Diebstähle zu begehen. Das spiegelt sich auch in der Anzahl der Wohnungseinbrüche wider. Diese stieg von 533 im Jahr 2021 auf 783 Einbrüche in 2022. In 49,0 % aller Fälle blieb es beim Versuch. Die Aufklärungsquote betrug 12,6 % (-0,9 %). Trotz des Anstieges im Vorjahresvergleich kann für den Deliktsbereich Wohnungseinbruchdiebstähle von einer positiven Langzeitentwicklung gesprochen werden: Bis zum Jahr 2015 musste ein kontinuierlicher Fallzahlenanstieg bei den Wohnungseinbrüchen festgestellt werden. Diesem Trend hat die Polizei ab 2016 wirksam entgegengewirkt. Seit 2017 konnten die Zahlen von 1.035 Fällen deutlich reduziert werden.

Gewaltkriminalität, Rohheitsdelikte und Straßenkriminalität

Die Zahl der Rohheitsdelikte stieg im vergangen Jahr um 1.259 Fälle auf eine Gesamtzahl von 11.793 (+12%) an. Das Feld Rohheitsdelikte umfasst alle Raubdelikte, Körperverletzungsdelikte und Straftaten gegen die persönliche Freiheit, wie z. B. Freiheitsberaubung, Nötigung und Bedrohung. Insbesondere Rohheitsdelikte können das Sicherheitsempfinden der Bürgerinnen und Bürger maßgeblich beeinflussen. Nach einem kontinuierlichen Rückgang seit 2018 ist damit erstmals wieder ein Anstieg zu verzeichnen. Dieser spiegelt sich insbesondere im Bereich der Bedrohung wider. Hier ist ein Anstieg von 30,0 % auf 3.349 Fälle (+773) festzustellen. Dieser dürfte überwiegend auf die Novellierung des Strafgesetzbuchs (StGB) zum April 2021 zurückzuführen sein. So wurde der Tatbestand des § 241 StGB im neu gefassten Absatz 1 erweitert und damit die Schwelle der Strafbarkeit deutlich herabgesetzt. Die sehr hohe Aufklärungsquote von 89,8 % in diesem Bereich zeigt, dass in fast allen Fällen die Täter ermitteln werden konnten und das Entdeckungsrisiko somit sehr hoch ist.

Die Aufhebung der mit der Pandemie verbundenen Mobilitätseinschränkungen und Aufenthaltsmöglichkeiten im öffentlichen Raum, zeigt sich auch an der Entwicklung des Deliktsschlüssels Straßenkriminalität, also der Anteil der Straftaten, die in der Öffentlichkeit begangen werden. Während 2021 lediglich 10.445 dieser Taten registriert wurden, steig diese Zahl 2022 um 1.761 Fälle auf 12.206. In Relation zur Kriminalitätslage vor der Corona-Pandemie liegen die Fallzahlen zwischen denen der Jahre 2018 (12.310) und 2019 (11.717). Die Anzahl der Straftaten gegen das Leben sank leicht auf insgesamt 24 Fälle im Vergleich zu den beiden Vorjahren (je 27 Fälle in den Jahren 2020 und 2021). Die Aufklärungsquote bei den Tötungsdelikten liegt bei 95,8 %. Lediglich ein Fall konnte bislang noch nicht aufgeklärt werden.

Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung

Im Bereich der Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung ist im Vergleich zum Vorjahr ein Anstieg von 9,1 % auf 1.377 Fälle (+115 Fälle) festzustellen. Dieser ist vor allem auf eine Tatbegehung im Internet zurückzuführen. Eine Zunahme zeigt sich hierbei zum einen in der Verbreitung pornografischer Schriften. Zum anderen ist im Bereich Besitz und Verbreitung kinderpornografischer Schriften in den vergangenen 5 Jahren ein deutlicher Anstieg festzustellen (von 65 Fällen im Jahr 2018 auf 590 Fälle im Jahr 2022). Dieser resultiert insbesondere aus Verfahren, welche von der US-amerikanischen Organisation National Center for Missing and Exploited Children (NCMEC) gemeldet werden. Als weitere Gründe für den Anstieg sind die generelle Intensivierung der Ermittlungstätigkeiten auf Bundes- und Länderebene in Folge der Gesetzesverschärfung vom 1. Juli 2021 zu benennen. Diese führte zu einer spürbaren Erhöhung der erlassenen Durchsuchungsbeschlüsse. Mit der Auswertung der im Rahmen von Durchsuchungen sichergestellten Datenträgern geht auch ein Anstieg der Folgeverfahren einher; ebenso wie eine Aufhellung des Dunkelfeldes.

Vermögens- und Fälschungsdelikte

Ein erfreulicher Langzeittrend zeigt sich im Bereich der Vermögens- und Fälschungsdelikte. Hier ist seit 2019 ein kontinuierlicher Rückgang zu verzeichnen. Dies manifestiert sich insbesondere für den Deliktsbereich "Betrug" unter dem auch Enkeltrick, falsche Polizeibeamte und Schockanrufe gefasst werden. Mit 6.838 Taten nehmen Betrugsfälle nach wie vor den größten Anteil der Vermögensdelikte ein (72,8 %). Die Fallzahlen nehmen seit dem Jahr 2013 jedoch kontinuierlich ab. Ein Anstieg der Fälle zeigt sich indes bei der Anzahl der Urkundenfälschungen. Im Jahr 2022 wurden hier 1.205 Taten erfasst, im Vorjahr waren es noch 1.025. Unter den Deliktsbereich Urkundenfälschung fällt auch das in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie vermehrt festgestellte Phänomen der gefälschten Impfausweise, welches seit dem Jahr 2022 erstmals statistisch auswertbar ist. Insgesamt wurden 350 dieser Fälle erfasst.

Gewalt gegen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte steigt wieder an

Unter den Deliktsbereich Gewalt gegen Polizeikräfte fallen Straftaten, wie Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, aber auch sonstige Taten wie Körperverletzung und Bedrohung zum Nachteil von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten. Die Anzahl der registrierten Taten ist von 300 Fällen im Jahr 2021 auf 330 im Jahr 2022 gestiegen. Den Schwerpunkt der verübten Gewaltdelikte gegen Polizeikräfte bilden nach wie vor die Widerstandshandlungen und tätlichen Angriffe (Anteil von 83,6 %). Die Zahl der verletzten Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten stieg im Vergleich zum Vorjahr von 119 auf 153 (+34; +28,6 %) und liegt damit in etwa auf dem Niveau des Jahres 2020. Zu Straftaten gegen das Leben einer Polizeibeamtin oder eines Polizeibeamten kam es im Bereich des Polizeipräsidiums Rheinpfalz nicht.

Polizeiliche Präventionsarbeit 2021

Präventionsarbeit ist eine der Kernaufgaben der polizeilichen Arbeit. Um eine größtmögliche Wirksamkeit zu entfalten, wird sie zielgruppen- und ursachenorientiert geplant, durchgeführt und überprüft. Im Jahr 2022 setzte das Polizeipräsidium Rheinpfalz aufgrund der Festlegung landesweiter Schwerpunktthemen den Fokus insbesondere auf folgende Themenfelder der Präventionsarbeit: - Sexueller Missbrauch von Kindern und Verbreitung von Kinderpornografie (insbesondere durch Jugendliche) - Cybercrime - Seniorensicherheit im Bereich der Kriminalprävention

Die Dienststellen des Polizeipräsidiums Rheinpfalz haben im Jahr 2022 insgesamt 796 Präventionsmaßnahmen mit dem Schwerpunkt Einbruchsschutzberatung durchgeführt. Daneben sind bei den Bürgerinnen und Bürgern Präventionsgespräche und Beratungen durchgeführt worden.

Wir helfen Ihnen, sich zu schützen!

Nutzen Sie unser kostenloses Angebot und informieren Sie sich bei unseren polizeilichen Beratungsstellen zu den unterschiedlichsten Fragen kompetent, neutral und kostenfrei. Hier stehen Fachkräfte zur Verfügung, die Auskünfte und Hilfe zu Themen der polizeilichen Kriminalprävention oder zum Thema Opferschutz geben. Auch Einbruchschutzberatungen in Ihren eigenen vier Wänden oder Vorträge zu den jeweiligen Themen gehören zu diesem Angebot.

Vereinbaren Sie einen Termin bei unseren Präventionsexperten unter der Telefonnummer 0621 963 - 1151 oder per E-Mail unter beratungszentrum.rheinpfalz@polizei.rlp.de.

Wissen Sie, wie Sie sich vor Telefonbetrügern schützen können? Um Sie noch besser vor den fiesen Betrugsmaschen zu schützen, haben unsere Präventionsexperten eine Telefonhotline eingerichtet. Unter der Telefonnummer 0621 963 - 1515 können Sie sich von Montag bis Donnerstag zwischen 8 und 16 Uhr sowie freitags von 8 bis 12 Uhr kostenlos telefonisch über Betrugsdelikte informieren. Rufen Sie uns an und informieren Sie sich über die typischen Betrugsmaschen wie zum Beispiel "Falsche Polizeibeamte", "Enkeltrick" oder sogenannte "Schockanrufe" und wie Sie sich mit einfachen Tricks dagegen wehren können.

Für Rückfragen steht Ihnen Frau KHK'in Annika Arlt, Sachbereich 12 (Kriminalitätsbekämpfung), unter der Telefonnummer 0621/963-1121, zur Verfügung. Das Kriminalitätslagebild 2022 mit ausführlichen Informationen finden Sie auf unserer Internetseite https://s.rlp.de/SU1 .

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Rheinpfalz
Pressestelle
Hannah Berens
Telefon: 0621-963-1500
E-Mail: pprheinpfalz.presse@polizei.rlp.de
https://s.rlp.de/86q

Pressemeldungen der Polizei Rheinland-Pfalz sind unter Nennung der
Quelle zur Veröffentlichung frei.

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