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POL-PPRP: Sicher unterwegs in den Osterferien

Präsidialbereich (ots)

Am Wochenende 31.03.- 02.04.2023 fällt in mehreren Bundesländern der Startschuss für die Osterferien, so auch in Rheinland-Pfalz.

Für viele heißt das: Ab in den Urlaub. Fortbewegungsmittel Nummer 1 ist und bleibt hierbei das Auto. Stau auf Deutschlands Straßen ist folglich vorprogrammiert. Doch nicht nur Urlaubsreisende haben einen Einfluss auf die miteinhergehende angespannte Situation auf Deutschlands Straßen. Auch Verwandtenbesuche, Kurztrips und sonstige Ausflugsfahrten tragen dazu bei.

Um nach einer entspannten Fahrt sicher am Ziel anzukommen, können Sie sich an nachfolgende Tipps halten:

   -Wer am Wochenende in die Ferien startet, sollte eine Nachtfahrt 
in Erwägung ziehen. Natürlich nur, wenn man wirklich fit ist.
   -Kalkulieren Sie Verzögerungen mit ein, fahren Sie frühzeitig los 
und planen Sie Erholungspausen ein!

-Im Stau: Rettungsgasse bilden! Die Rettungsgasse muss bereits dann gebildet werden, wenn der Verkehr stockt, nicht erst, wenn die Rettungskräfte mit Blaulicht und Martinshorn angefahren kommen. So funktioniert die Rettungsgasse: Wer den linken Fahrstreifen befährt, weicht nach links aus, Autofahrende auf allen anderen Fahrstreifen fahren nach rechts.

   -Lassen Sie die Standstreifen für Pannenfahrzeuge frei und nutzen 
Sie diese nicht, um den nächsten Rastplatz oder die nächste 
Autobahnausfahrt schneller zu erreichen.
   -Schlängeln Sie sich als Motorradfahrer nicht zwischen den 
Fahrzeugen hindurch!
   -Informieren Sie sich im Vorfeld über mögliche Alternativrouten! 
So können sie einen Stau im Notfall umfahren.
   -Telefonieren am Steuer ist grundsätzlich nicht erlaubt. Nutzen 
Sie Ihre Freisprecheinrichtung oder machen Sie eine kurze Pause um zu
Telefonieren.

Das Polizeipräsidium Rheinpfalz wünscht allen schöne Osterferien und eine sichere Fahrt.

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Rheinpfalz
Pressestelle
Ghislaine Wymar
Telefon: 0621-963-1500
E-Mail: pprheinpfalz.presse@polizei.rlp.de
https://s.rlp.de/86q

Pressemeldungen der Polizei Rheinland-Pfalz sind unter Nennung der
Quelle zur Veröffentlichung frei.

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