POL-PPRP: Fahrt unter Drogeneinfluss und ohne gültigem Versicherungsschutz
Ludwigshafen am Rhein (ots)
Mit einem Ermittlungsverfahren aufgrund Besitz und Führen eines Kraftfahrzeug unter Drogeneinfluss muss sich seit Freitagmittag ein 43-jähriger PKW-Lenker rechnen. Bei ihm konnten im Rahmen einer Verkehrskontrolle Hinweise auf den Konsum von Betäubungsmittel gewonnen werden. Weiterhin ergaben die Ermittlungen, dass für das geführte Kraftfahrzeug kein gültiger Versicherungsschutz besteht. Die Weiterfahrt wurde aus diesen Gründen untersagt. Dem Mann wurde eine Blutprobe entnommen. Er hat sich nun in entsprechenden Ermittlungsverfahren zu verantworten.
In diesem Zusammenhang rät die Polizei:
Wer unter dem Einfluss von illegalen Drogen wie Cannabis, Heroin, Morphin, Kokain, Amphetamin oder Ecstasy ohne Ausfallerscheinungen am Straßenverkehr teilnimmt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einer Geldbuße bis zu 1.500 Euro und einem Fahrverbot zwischen einem und drei Monaten rechnen.
Kommen drogenbedingte Fahrfehler, eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer oder sogar ein Verkehrsunfall hinzu, handelt es sich um eine Straftat (§ 316 StGB: Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe, § 315c StGB: Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe).
Der Drogenkonsum kann bei einer Verkehrskontrolle vor Ort innerhalb kürzester Zeit mit Vortestgeräten zuverlässig im Schweiß, Speichel oder Urin festgestellt werden.
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