POL-PPRP: Wechsel in der Leitung der Zentralen Bußgeldstelle
Ludwigshafen (ots)
Heute wurde der ehemalige Leiter der Zentralen Bußgeldstelle, Polizeioberrat Stephan Weber, von Polizeipräsident Georg Litz verabschiedet. Er übernahm zum 01.10.2023 die Leitung der Polizeiinspektion Worms und die stellvertretende Leitung der Polizeidirektion Worms.
Stephan Weber trat 1993 in den Polizeidienst des Landes Rheinland-Pfalz ein und hat den Polizeiberuf von der Pike auf gelernt. Neben der langjährigen Verwendung im Streifendienst und als Dienstgruppenleiter bei der Polizeiinspektion Ludwigshafen 1 war er noch in weiteren Funktionen bei der Bereitschaftspolizei und im Polizeipräsidium Rheinpfalz tätig. Nach dem Studium an der Deutschen Hochschule der Polizei in Münster und dem sich daran anschließenden Aufstieg in den höheren Polizeidienst übertrug man dem 46-Jährigen zunächst 2016 die Leitung der Polizeiinspektion Speyer. Im August 2020 übernahm Stephan Weber dann die kommissarische Leitung der Zentralen Bußgeldstelle.
Gleichzeitig wurde die neue Leiterin der Zentralen Bußgeldstelle, Regierungsdirektorin Natascha Becker, von Polizeipräsident Georg Litz offiziell in ihr Amt eingeführt. Sie hatte die Stelle zuvor im April 2023 kommissarisch übernommen.
Natascha Becker wurde 2018 bei der Polizei des Landes Rheinland-Pfalz eingestellt. Zuvor war die Juristin u.a. bei den Justizvollzugsanstalten Zweibrücken und Frankenthal als Dezernentin in der Leitung tätig. Nach ihrem Einstieg bei der Polizei des Landes Rheinland-Pfalz war sie zunächst Leiterin des Referats 1 (Recht) in der Abteilung Polizeiverwaltung beim Polizeipräsidium Mainz und anschließend als Referentin im Referat 342 (Personal der Polizei) beim Ministerium des Innern und für Sport eingesetzt.
Polizeipräsident Georg Litz bedankte sich bei Stephan Weber für die geleistete Arbeit und wünschte ihm und Natascha Becker viel Erfolg in ihren neuen Funktionen.
Die Zentrale Bußgeldstelle (ZBS) gehört organisatorisch zum Polizeipräsidium Rheinpfalz. Die ZBS hat ihren Sitz in Speyer mit einem Außenstandort in Zweibrücken und ist in Rheinland-Pfalz landesweit für die Verfolgung und Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten im fließenden Verkehr und bei Verkehrsunfällen zuständig. Dazu zählen beispielsweise Geschwindigkeits- und Abstandsverstöße, Drogen- und Alkoholkonsum im Straßenverkehr sowie die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach dem Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBefG) i.V.m. der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB).
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