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POL-PPRP: Betrüger am Werk

Ludwigshafen (ots)

Die Masche, bei der Betrüger ihre Opfer über SMS und/oder WhatsApp kontaktieren, sich als Angehörige ausgeben und um Geld bitten, reißt nicht ab. Durch geschickte Gesprächsführung erschleichen sich die Täter das Vertrauen der Angeschriebenen und appellieren ganz bewusst an die familiäre Fürsorge und Hilfsbereitschaft. Zuletzt wurde in Ludwigshafen eine 68-Jährige kontaktiert. Sie erhielt am Donnerstag (16.11.2023) eine Nachricht, vermeintlich von ihrer Tochter, welche sie um die Begleichung einer Rechnung bat, da ihr Online-Banking gesperrt sei. Die Geschädigte überwies den geforderten Betrag von knapp 2.500 Euro. Erst bei einem persönlichen Gespräch mit ihrer echten Tochter bemerkte sie den Betrug. Beachten Sie die Tipps Ihrer Polizei, um sich vor Betrug am Telefon zu schützen:

   - Wenn Sie von Ihnen bekannten Personen unter einer unbekannten 
     Nummer kontaktiert werden, speichern Sie die Nummer nicht 
     automatisch ab.
   - Fragen Sie bei der Ihnen bekannten Person unter der alten Nummer
     nach.
   - Geldüberweisungen über WhatsApp und andere Messenger sollten 
     immer misstrauisch machen und überprüft werden.
   - Achten Sie auf die Sicherheitseinstellungen Ihres verwendeten 
     Nachrichtendienstes.
   - Sollten Sie eine solche Nachricht erhalten, informieren Sie Ihre
     örtlich zuständige Polizeidienststelle oder melden Sie den 
     Sachverhalt über unserer Online-Wache: 
  www.polizei.rlp.de/de/onlinewache/.
   - Unsere Präventionsexperten informieren unter der Tel.: 0621 963-
     1515, wie man sich am besten gegen Telefonbetrug schützen kann.

Auf der Internet-Seite www.polizei-beratung.de finden Sie umfangreiche Informationen zu diesem Thema.

In einem weiteren Fall bemerkte ein 64-Jähriger den Betrugsversuch rechtzeitig. Diesem wurde per Telefonanruf die frohe Kunde überbracht, dass er bei einem Gewinnspiel einen Audi A6 gewonnen habe. Da der Mann an keinem Gewinnspiel teilgenommen hatte, lehnte er den Gewinn ab. Daraufhin bot ihm die unbekannte Anruferin an, alternativ 39.000 Euro Bargeld überbringen zu wollen. Hierzu müsse der Mann lediglich Google-Pay-Karten im Wert von 800 Euro einlösen, um die Bearbeitungsgebühr zu bezahlen. Der 64-Jährige informierte im Anschluss die Polizei.

   - Machen Sie sich bewusst: Wenn Sie nicht an einer Lotterie 
     teilgenommen haben, können Sie auch nichts gewonnen haben!
   - Geben Sie niemals Geld aus, um einen vermeintlichen Gewinn 
     einzufordern, zahlen Sie keine Gebühren oder wählen 
     gebührenpflichtige Sondernummern (gebührenpflichtige 
     Sondernummern beginnen z.B. mit der Vorwahl: 0900..., 0180..., 
     0137...).
   - Machen Sie keinerlei Zusagen am Telefon.
   - Geben Sie niemals persönliche Informationen weiter: keine 
     Telefonnummern und Adressen, Kontodaten, Bankleitzahlen, 
     Kreditkartennummern oder Ähnliches.
   - Fragen Sie den Anrufer nach Namen, Adresse und Telefonnummer der
     Verantwortlichen, um welche Art von Gewinnspiel es sich handelt 
     und was genau Sie gewonnen haben. Notieren sie sich seine 
     Antworten.
   - Weisen Sie unberechtigte Geldforderungen zurück.
   - Sichern Sie sich ab, indem Sie einen angeblichen 
     Vertragsabschluss widerrufen und wegen arglistiger Täuschung 
     anfechten. Verbraucherzentralen bieten dazu Musterschreiben an. 
     Diese gibt es in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen 
     sowie im Internet (www.verbraucherzentrale.de).
   - Wenn Sie einen solchen Anruf erhalten, legen Sie auf und 
     informieren Sie Ihre örtlich zuständige Polizeidienststelle oder
     melden Sie den Sachverhalt über unserer Online-Wache: 
  www.polizei.rlp.de/de/onlinewache/.
   - Unsere Präventionsexperten informieren unter der Tel.: 0621 963-
     1515, wie man sich am besten gegen Telefonbetrug schützen kann.

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Rheinpfalz
Pressestelle
Bastian Hübner
Telefon: 0621-963-1500
E-Mail: pprheinpfalz.presse@polizei.rlp.de
https://s.rlp.de/86q

Pressemeldungen der Polizei Rheinland-Pfalz sind unter Nennung der
Quelle zur Veröffentlichung frei.

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