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POL-PPRP: Auf Parkplatz in der Oderstraße - Karten aus Handtasche gestohlen

Ludwigshafen (ots)

Auf dem Parkplatz eines Supermarkts in der Oderstraße wurden am Dienstagabend (02.04.2024, gegen 19:10 Uhr) mehrere Ausweisdokumente sowie Geldkarten aus der Handtasche einer 56-Jährigen gestohlen. Die Tasche lag auf dem Beifahrersitz ihres unverschlossenen Autos während die Frau aus Ludwigshafen den Einkaufswagen zurückbrachte. Dies nutzte eine bislang unbekannte Person aus und griff zu.

Waren Sie zur fraglichen Zeit ebenfalls auf dem Parkplatz und haben etwas beobachtet? Bitte wenden Sie sich an die Polizeiwache Oggersheim unter Tel. 0621 963 - 2403 oder per E-Mail pwoggersheim@polizei.rlp.de .

Beachten Sie außerdem stets: Autodiebe haben es in der Regel auf im Auto befindliche Wertsachen (z.B. Navigationsgeräte, Autoradios, Mobiltelefone bzw. Bargeld oder Zahlungskarten) oder aber auf das Auto selbst abgesehen. Auch ältere Autos werden gestohlen, z.B. für eine Spritztour oder zum Begehen weiterer Straftaten.

   - Schließen Sie Fenster, Türen, Kofferraum, Schiebedach, 
     Tankdeckel/-klappe, auch wenn Sie sich nur kurz vom Fahrzeug 
     entfernen. Ein abgeschlossener Tankdeckel erschwert einem Dieb 
     das Tanken zum "Nulltarif". Denken Sie auch daran, das Dach 
     Ihres Cabrios zu verschließen.
   - Achten Sie darauf, dass Ihr Fahrzeug das Verriegeln der Türen 
     mit der Funkfernbedienung durch ein optisches Signal quittiert. 
     Funkblocker können das Funksignal Ihrer Fernbedienung stören, so
     dass Ihr Fahrzeug dann nicht verschlossen ist.
   - Ziehen Sie den Zündschlüssel immer ab - auch bei kurzer 
     Abwesenheit (z.B. beim Tanken, Zeitungskauf). Nur so ist im 
     Regelfall auch die Wegfahrsperre aktiviert.
   - Lassen Sie das Lenkradschloss immer einrasten.
   - Ist Ihr Fahrzeug mit einer Diebstahlwarnanlage ausgestattet, 
     nehmen Sie diese auch in Betrieb.
   - Verstecken Sie Ersatzschlüssel nicht am oder im Fahrzeug - auch 
     diese Verstecke sind den Dieben bekannt. Denken Sie daran: Nach 
     der Rechtsprechung ist das Zurücklassen eines Zweitschlüssels im
     Fahrzeug eine grobe Fahrlässigkeit, die den Versicherer im Falle
     des Auto-Diebstahls von der Leistung befreit.
   - Lassen Sie keine Schlüssel unbeaufsichtigt in Jacken- bzw. 
     Manteltaschen zurück, wenn Sie diese in Gaststätten an der 
     Garderobe oder in Umkleidekabinen aufhängen.
   - Wenn Ihnen ein Autoschlüssel entwendet wurde oder Sie ihn 
     verloren haben, fahren Sie umgehend zu Ihrer Fachwerkstatt. Dort
     gibt es Möglichkeiten, den Schlüssel sofort zu sperren.

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Rheinpfalz
Pressestelle
Hannah Berens
Telefon: 0621-963-1500
E-Mail: pprheinpfalz.presse@polizei.rlp.de
https://s.rlp.de/86q

Pressemeldungen der Polizei Rheinland-Pfalz sind unter Nennung der
Quelle zur Veröffentlichung frei.

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