POL-PDWIL: Nepper, Schlepper, Bauerfänger
Bernkastel-Kues (ots)
Bernkastel-Kues, den 04.03.2019
Am Freitag, dem 01.03.2019 wurde durch einen Wohnungsinhaber in Bernkastel-Kues ein vermeintlich ortsnaher Schlüsseldienst mit der Notöffnung einer Wohnungstür beauftragt. Über Internetrecherche wurde eine Servicenummer bekannt (0800-5556561) für Schlüsseldienst in der Region Trier. Tatsächlich erschienen ca. 90 Minuten nach dem Anruf zwei männliche Personen bei dem Wohnungsinhaber und erklärten, dass die Öffnung der Tür kostspielig werden könnte. Sie erkundigten sich bei dem Anrufer, wieviel Geld er denn zur Verfügung hätte und ob ggfs. eine Haftpflichtversicherung bestehen würde. Angeblich würden die Kosten der Türöffnung durch den Haftpflichtversicherer übernommen. Der Wohnungsinhaber zahlte letztendlich über ein mitgeführtes Onlineterminal für E-Cash, einen Betrag in Höhe von 2918 Euro für die erbrachte Dienstleistung. Im Nachgang erschein er auf der Polizeidienststelle und brachte den Vorgang zur Anzeige, nachdem ihm klar war, dass ein Schadenersatz durch Dritte nicht erfolgen würde. Im Rahmen der weiteren Ermittlungen konnten die beiden später Beschuldigten im Stadtgebiet angetroffen und ermittelt werden. Bei der anschließenden Durchsuchung wegen Verdacht von Betrugshandlungen konnte ein hoher Bargeldbetrag in Höhe von 9110 EUR sichergestellt werden. Außerdem wurde das mitgeführte Fahrzeug ebenfalls sichergestellt. Anhand aufgefundener Rechnungsbelege im Pkw konnte festgestellt werden, dass die beiden Täter unter Ausnutzung individueller Notlagen im Zeitraum vom 26.02. bis 01.03.2019 einen Geldbetrag in Höhe von ca. 12.000 Euro generiert hatten. Bei den jeweiligen Türöffnungen wurden oftmals vierstellige Eurobeträge kassiert. Die Tatverdächtigen sind keine Unbekannten für die Polizei. Im Ruhrgebiet laufen zahlreiche Ermittlungsverfahren in gleicher Sache. Die Polizei warnt eindringlich davor, vorbehaltlos sogenannte Service-Hotlines bei der Beauftragung einer Dienstleistung zu nutzen. Der tatsächlich in Ortsnähe befindliche Schlüsseldienst wäre für einen Bruchteil des ergaunerten Geldbetrags tätig geworden.
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