POL-PDWIL: Alkohol- und Drogendelikte in Bullay
Bullay (ots)
Am Samstagnachmittag, 01.02.2020 konnten Beamte der Polizeiinspektion Zell gegen 14:00 Uhr im Gleistunnel des Bullayer Bahnhofs einen 49-jährigen Mann aus der VG Zell einer Personenkontrolle unterziehen. Im Verlauf der Kontrolle ergaben sich Anzeichen auf eine Alkoholisierung sowie mögliche drogenbedingte Intoxikation. Im Rahmen der anschließenden Durchsuchung konnten im mitgeführten Rucksack geringe Mengen Rauschgift aufgefunden und sichergestellt werden. Der 49-Jährige muss sich nun in einem Strafverfahren verantworten.
Am späten Samstagabend wurden mehrere Verkehrskontrollen in Bullay durchgeführt. Um 22:44 Uhr wurde ein 31-jähriger, aus der VG Zell stammender, Pkw-Fahrer in der Brautrockstraße einer Verkehrskontrolle unterzogen. Im Verlauf der Kontrolle konnten durch die Beamten beim Fahrer auf Drogenkonsum hinweisende Anzeichen festgestellt werden. Ein in der Folge durchgeführter Drogenschnelltest verlief positiv und erhärtete somit den Verdacht, dass der Fahrer zuvor unter Drogeneinfluss mit seinem Fahrzeug am Straßenverkehr teilgenommen hat. Bei der sich anschließenden Personendurchsuchung konnten bei Fahrer geringe Mengen Amfetamin aufgefunden und sichergestellt werden. Dem Fahrer wurde sodann Weiterfahrt untersagt und eine Blutprobe entnommen. Gegen den Fahrer wurde mehrere Verfahren eingeleitet.
Um 22:55 Uhr konnte ein 20-jähriger, ebenfalls aus der VG Zell stammender, Fahrzeugführer in der Brautrockstraße einer Verkehrskontrolle unterzogen werden. Auch bei diesem Fahrer erhärtete sich der Verdacht eines zeitnahen Drogenkonsums. Aufgrund eines positiven Drogenschnelltests wurde diesem eine Blutprobe entnommen und die Weiterfahrt untersagt. Auch hier wurden entsprechende Verfahren eingeleitet.
In der Nacht auf Sonntag konnte um 00:20 Uhr im Rahmen einer Verkehrskontrolle in der Bullayer Brautrockstraße bei einem 57-jährigen, aus der VG Zell stammenden, Fahrzeugführer Anzeichen auf eine Alkoholisierung festgestellt werden. Das Ergebnis von 0,61 Promille eines durchgeführten Atemalkoholtests bestätigte diesen Verdacht. Dem Fahrer wurde die Weiterfahrt untersagt. Zudem muss er sich in einem gegen ihn eingeleiteten Ordnungswidrigkeitenverfahren verantworten, wobei diesem ein 1-monatiges Fahrverbot droht.
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