POL-PDWIL: Polizei Bitburg: 4 berauschte Fahrer und ein Fahndungstreffer
Bitburg (ots)
Am Dienstagabend kam es auf der L5 bei Rittersdorf zu einem Verkehrsunfall unter Alkoholeinfluss. Der 37-jährige Beschuldigte kam mit seinem PKW auf die Gegenfahrbahn und kollidierte dort mit einem entgegenkommenden Fahrzeug. Glücklicherweise wurde dabei niemand verletzt. Beide beteiligten Fahrzeuge waren nach dem Zusammenstoß nicht mehr fahrbereit und mussten abgeschleppt werden. Zur beweissicheren Bestimmung des Alkoholgehalts wurde dem Beschuldigten eine Blutprobe entnommen. Darüber hinaus wurde dessen Führerschein mit dem Ziel der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis sichergestellt.
In den frühen Morgenstunden des 16.09.20 meldete sich ein besorgter Zeuge über Notruf bei hiesiger Wache und teilte mit, dass ein äußerst unsicher geführtes Fahrzeug auf der BAB 60 unterwegs sei. Daraufhin wurden starke Kräfte der Bitburger Polizei zur Fahndung entsandt. Das Fahrzeug konnte schließlich auf der B51 aufgenommen und aus dem Verkehr gezogen werden. Der Fahrer war stark alkoholisiert und hatte zudem keinen Führerschein. Bei der Kontrolle des PKWs wurde außerdem festgestellt, dass dieser nicht zugelassen war. Die Beifahrerin war zudem mittels Haftbefehl zur Festnahme ausgeschrieben. Für beide endete ihre Fahrt damit ungeplant. Dank des aufmerksamen Mitteilers konnte eine potenzielle Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer*innen abgewendet, einige strafrechtlich relevante Aspekte aufgedeckt und eine mit Haftbefehl gesuchte Frau festgenommen werden. Der Leiter der Polizeiinspektion Bitburg, Polizeioberrat Christian Hamm, bedankt sich ausdrücklich für die Mitteilung und ist der Auffassung, "dass dieser Sachverhalt ein Musterbeispiel für ein hervorragendes Zusammenspiel von Bevölkerung und Polizei ist, um Sicherheit auch weiterhin im Sinne einer geteilten Verantwortung und bürgernahen sowie zugleich reaktionsschnellen Polizeiarbeit zu gewährleisten."
In der Nacht mussten noch zwei weitere Fahrer in der Grenzregion Sauer aus dem Verkehr gezogen werden, weil sie unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln bzw. Alkohol standen. Darüber wurde eine geringe Menge an mutmaßlichem Rauschgift bei einem der Mitfahrer aufgefunden und sichergestellt.
In allen geschilderten Fällen wurden entsprechende strafprozessuale Maßnahmen durchgeführt und entsprechende Ermittlungsverfahren eingeleitet.
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