POL-PDWIL: Tuning, Alkohol und Drogen - 14 Verkehrssünden am Wochenende
Bitburg (ots)
Am vergangenen Wochenende musste die Bitburger Polizei wieder 10 Fahrer und 4 Fahrzeuge aus dem Verkehr ziehen.
Bereits in der Nacht von Donnerstag auf Freitag konnte bei einem 24-jährigen Verkehrsteilnehmer eine leichte Alkoholisierung und drogentypische Auffälligkeiten festgestellt werden. Dem Fahrer wurde eine Blutprobe entnommen und die Weiterfahrt untersagt.
Am Freitag folgte dann eine stationäre Kontrollaktion auf dem Parkplatz A60, Nimstal-West. Im Rahmen des länderübergreifenden Sicherheitstags konnten dort vier weitere Fahrer unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln festgestellt werden. In einem Fall war der Fahrzeugführer nicht nur berauscht, sondern auch nicht im Besitz einer erforderlichen Fahrerlaubnis. Für alle vier Fahrzeugführer endete diese Fahrt ungeplant.
Am Samstagabend fiel den Beamten im Bereich Neuerburg ein Kradfahrer ohne Helm auf. In der daran anknüpfenden Verkehrskontrolle wurde festgestellt, dass sich der Fahrzeugführer aufgrund seines Alkoholgenusses im Bereich der absoluten Fahruntüchtigkeit befand. Zudem verfügte der Beschuldigte nicht über einen Führerschein.
Im weiteren Verlauf des Wochenendes mussten durch die Polizei Bitburg je zwei weitere Fahrten unter Betäubungsmitteleinfluss bzw. Alkoholeinfluss im Bereich Bitburg und der Grenzregion Sauer unterbunden werden.
Die bauliche Veränderung von Fahrzeugen in Form von "Tuning" rückt aufgrund der damit verbundenen enormen Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit immer weiter in den Fokus der polizeilichen Arbeit. Am Freitagmittag kam es zu einem Auffahrunfall, bei dem die aufmerksamen Beamten bauliche Veränderungen an dem unfallverursachenden Fahrzeug bemerkten. Bis zur Erbringung des Nachweises über die Zulässigkeit der am Fahrzeug durchgeführten Veränderungen muss der PKW infolgedessen stehen bleiben. Durch geschulte Blicke der Beamten wurden im Zuge gezielter Tuningkontrollen drei weitere Fahrzeuge stillgelegt, weil deren Betriebserlaubnis erloschen war.
In allen Fällen wurde die entsprechenden Ordnungswidrigkeiten-bzw. Strafanzeigen gefertigt und die erforderlichen Folgemaßnahmen getroffen.
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