POL-PDTR: Polizei Birkenfeld stellt neue Kampagne der Polizei Rheinland-Pfalz vor Polizei fordert die Karnevalisten auf, die eigenen Grenzen zu kennen und nicht zu überschreiten!
Birkenfeld (ots)
Verbandsgemeinde Birkenfeld Mit tatkräftiger Unterstützung des Vorsitzenden der Karnevalsgesellschaft "Narrhalle Buhlenberg e.V.", Herrn Günter Heß, wurde die Kampagne "RESPECT THE LIMIT" anlässlich der Prunksitzung am Samstag, 16. Februar 2019, im Hunsrücker Hof in Brücken durch den Verkehrssicherheitsberater Christoph Scherrer von der Polizei Birkenfeld vorgestellt.
Mit Konfetti in der Blutbahn feiern Kappensitzungen, Fastnachtsumzüge, die närrischen Tage stehen vor der Tür. Und fast überall gibt es auch reichlich Alkohol. "RESPECT THE LIMIT" sagt die Polizei Birkenfeld und unterstützt mit diesem Appell die neue Kampagne der Polizei Rheinland- Pfalz. Alkohol gehört in unserer Gesellschaft wie selbstverständlich dazu. Bei Feiern, geselligen Runden oder auch zum Abendessen wird gerne mal ein Glas getrunken. Das entgeht natürlich auch nicht den beobachtenden Kindern. Alkohol ist Teil unseres Alltags. Deswegen muss sich niemand ein schlechtes Gewissen machen, dennoch ist es wichtig, sowohl über den eigenen Alkoholkonsum nachzudenken, als auch mit Kindern und Jugendlichen über die Wirkung von Alkohol zu sprechen. Denn Erwachsene haben eine Vorbildfunktion. Die Gefahren des Alkohols werden häufig unterschätzt und verharmlost. Alkohol ist ein Zellgift. Es gelangt schnell in den Blutkreislauf und kann entspannend wirken. Alkohol kann Stimmung und Selbstwertgefühl heben, ebenso kann die Stimmung aber auch in Aggressivität und Enthemmung umschlagen. Die Gewaltbereitschaft steigt enorm. Dieser alkoholbedingt gesteigerten Gewaltbereitschaft musste die Polizei Birkenfeld auch im vergangenen Jahr begegnen. Zahlreiche Körperverletzungsdelikte und Beleidigungen waren die Folge. In zwei Fällen leisteten Heranwachsende Widerstand gegen die eingesetzten Beamten und mussten in Gewahrsam genommen werden. Eine weitere Ingewahrsamnahme musste aufgrund Kontrollverlustes eines drogenbedingt berauschten Jugendlichen zu seinem eigenen Schutz erfolgen. Alkoholexzesse, insbesondere auch bei Minderjährigen, waren während der Faschingszeit erschreckend häufig festzustellen. Die Polizei Birkenfeld fordert mit dem Appell "RESPECT THE LIMIT" dazu auf, die eigenen Grenzen und auch die Grenzen Anderer zu kennen und nicht zu überschreiten. Diese Forderung ist Teil der Fastnachtskampagne 2019 der Polizei Rheinland- Pfalz mit dem Motto "Konfetti in der Blutbahn." Der Titel der Kampagne geht auf ein Lied des Sängers Oliver Mager zurück, welcher insbesondere in der Fastnachtshochburg Mainz sehr bekannt und beliebt ist. "Konfetti in der Blutbahn" soll zum friedlichen Feiern bei den Faschingsveranstaltungen animieren, gegenseitige Rücksichtnahme soll während der Veranstaltung, aber auch im Nachgang erfolgen. Trotz vielfacher Warnungen und angekündigter Polizeikontrollen kommt es jedes Jahr zu vermehrten Trunkenheitsfahrten im Straßenverkehr. Ein alkoholisierter oder berauschter Fahrzeugführer gefährdet sich selbst und auch alle anderen Verkehrsteilnehmer. Auch während der Faschingstage 2018 wurden der Polizei Birkenfeld zwei Fälle bekannt, in denen Fahrzeugführer im berauschten Zustand einen PKW im öffentlichen Raum führten. Die Polizei wird auch in diesem Jahr wieder verstärkt Verkehrskontrollen in der Faschingszeit durchführen. Wer nicht auf Alkohol verzichten möchte, sollte einige Tipps beherzigen:
- Zu Karnevalsveranstaltungen am besten kein Auto mitnehmen, denken Sie auch in der Faschingszeit an Ihren Führerschein!
- Wenn mehrere Personen mit einem Fahrzeug fahren, den Fahrer, der nüchtern bleibt, vor Fahrantritt bestimmen.
- Nie einen Autofahrer zum Trinken animieren.
- Mit keinem Autofahrer mitfahren, der nicht mehr nüchtern ist.
- Nutzen Sie nach Möglichkeit öffentliche Verkehrsmittel.
Unterschätzen Sie schließlich auch den Restalkohol am Morgen nach einer Feier nicht. Der Abbau des Alkohols im Blut erfolgt wesentlich langsamer als der Aufbau. Gerät man nun in eine Verkehrskontrolle, so ist egal, ob der Rausch "alt" oder "frisch" ist. Weder die Wirkung auf den Fahrer noch das Gesetz machen einen Unterschied zwischen eben getrunkenem und Rest-Alkohol. Kennen Sie Ihre Grenzen, "RESPECT THE LIMIT!"
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