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POL-PDTR: Herbst- und Wintergefahren im Straßenverkehr Verhaltenshinweise der Polizei

Birkenfeld (ots)

Das aktuelle Herbst- und Winterwetter mit Nebel und Laub auf feuchten oder bereits winterglatten Straßen in den höheren Berglagen erhöhen für alle Verkehrsteilnehmer die Gefahr unfreiwilliger Rutschpartien. Flächendeckende oder auch nur punktuelle Glättestellen auf der Fahrbahn verlängern den Bremsweg und erhören somit das Risiko eines Verkehrsunfalls. Ihre Polizeiinspektion in Birkenfeld möchte Sie darauf hinweisen, dass bei Witterungsverhältnissen wie Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte die Straßenverkehrsordnung vorschreibt, dass Kraftfahrzeuge nur mit entsprechend gekennzeichneten Winterreifen im öffentlichen Straßenverkehr gefahren werden dürfen. Ausnahmen bestehen für bestimmte Fahrzeuge, z.B. einspurige Kraftfahrzeuge (Motorräder) und Spezialfahrzeuge, für die bauartbedingt keine Winterreifen verfügbar sind. Die Winterreifenpflicht ist nicht monatsgebunden und bezieht sich lediglich auf die o.g. Witterungs- und Straßenverhältnisse. Sie erkennen Winterreifen an dem speziellen Alpine-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke). Falls Sie noch ältere M+S Reifen besitzen, können Sie diese noch bis 30.09.2024 verwenden. Damit Ihr Fahrzeug genügend "Grip" hat empfehlen Automobilverbände ein Mindestprofil von 4mm. Bei einem Verstoß gegen die Winterreifenpflicht sieht der Bußgeldkatalog ein Bußgeld in Höhe von 60,-Euro zuzüglich 1 Punkt beim Kraftfahrbundesamt vor, kommt es sogar zu einem Unfall droht ein Bußgeld von 120,-Euro und 1 Punkt beim Kraftfahrbundesamt. Wird ein Fahrzeug mit Sommerreifen trotz Winterreifenpflicht in einen Unfall verwickelt, sehen die meisten Versicherungen an dieser Stelle eine Mitschuld als gegeben und sind im Allgemeinen nur zur teilweisen Haftung bereit.

Auch wenn es nicht vorgeschrieben ist, Eiskratzer gehören in jedes Fahrzeug. Wenn man diesen auch bei vereisten Scheiben verwendet und dabei nicht nur ein "Guckloch" freikratzt, ist man auf der sicheren Seite und Sie werden keine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer. Wenn Windschutzscheibe und Seitenfenster nicht eisfrei sind und die Sicht auf die Straße nur eingeschränkt möglich ist, droht ein Verwarngeld von 10 Euro. Wird dadurch ein Unfall verursacht, sind neben den Unfallkosten 35 Euro Verwarngeld fällig. Selbst wenn der Fahrer unverschuldet in den Unfall verwickelt wird, kann er eine Teilschuld zugesprochen bekommen, weil die Sicht auf die Straße eingeschränkt war und er nicht schnell genug reagieren konnte.

Gerade in den Morgen- und Abendstunden ist zur Zeit die Gefahr von Wild auf der Fahrbahn sehr hoch. Insbesondere bei Fahrstrecken mit dem Gefahrenzeichen "Wildwechsel" raten wir zur Reduzierung der Geschwindigkeit und einer defensiven Fahrweise, das "Fahren auf Sicht" ermöglicht Ihnen in den meisten Fällen das rechtzeitige Abbremsen und Verhinderung einer Kollision mit Wildtieren.

Eine andere Begleiterscheinung des Wetters sind die sogenannten Eisplatten, die sich bei dieser Witterung über Nacht auf den Dächern und Planen von Lkw, Kastenwagen und Anhängern bilden. Diese werden zu gefährlichen Geschossen können zu schweren Unfällen führen. Vor der Inbetriebnahme sollte man sich also vergewissern, dass die Dächer der Fahrzeuge frei von Eis sind.

Die Beamten der PI Birkenfeld werden genau hinschauen und vereiste Scheiben, mangelnde Beleuchtung oder nicht ordnungsgemäße Bereifung entsprechend ahnden Die Polizeiinspektion Birkenfeld wünscht Ihnen dennoch eine gute und sichere Fahrt durch die kalte und dunkle Jahreszeit.

Pressekontakt:

Polizeiinspektion Birkenfeld
Wasserschiederstr.33
55765 Birkenfeld
Tel.: 06782/9910

www.pibirkenfeld@polizei.rlp.de
www.polizei.rlp.de/pd.trier

Pressemeldungen der Polizei Rheinland-Pfalz sind unter Nennung der
Quelle zur Veröffentlichung frei.

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