POL-PDTR: Zivilcourage: Mutiger Einsatz einer jungen Frau führt zur Festnahme zweier Straftäter
Trier (ots)
Dank des engagierten Eingreifens einer 29jährigen Triererin konnte die Polizeiinspektion Trier am Abend des 11. Dezember zwei jugendliche Vandalen festnehmen, die kurz zuvor grundlos einen Pkw beschädigt hatten. Durch laute Geräusche in der Trierer Rindertanzstraße aufgeschreckt, hatte die Zeugin durch ihr Küchenfenster sehen können, wie zwei männliche Personen unterhalb ihrer Wohnung im Begriff waren, die Außenspiegel eines dort geparkten Pkw abzutreten. Kurz entschlossen fasste sie sich ein Herz, begab sich zum Ort des Geschehens und nahm alleine und zu Fuß die Verfolgung der mittlerweile flüchtenden Täter auf. Als wäre die vorangegangene Straftat noch nicht genug gewesen, konnte die Zeugin dann in der Paulinstraße beobachten, wie die beiden Jugendlichen einen offenbar obdachlosen Mann massiv beschimpften und im Begriff waren, ihn zu attackieren. Dies konnte die junge Frau verhindern, indem sie die Angreifer anschrie und damit den Unmut der Beiden damit auf sich selbst lenkte. Letztlich führte es dazu, dass jetzt einer der Angreifer nach der mutigen Frau schlug. Dem Schlag konnte sie allerdings durch schnelles Reagieren ausweichen, sodass sie nicht verletzt wurde. Die Jugendlichen flüchteten daraufhin erneut in nördliche Richtung. Unerschrocken lief die Zeugin abermals hinterher und rief ihnen zu, stehenzubleiben. Durch diese Rufe aufmerksam geworden, eilten schließlich sowohl ein zufällig vorbeifahrender Radfahrer, als auch ein nicht im Dienst befindlicher Polizist der Frau zu Hilfe. Mit nun vereinten Kräften konnten die Beiden auf Höhe der Einmündung in die Maarstraße jetzt schnell überwältigt und bis zum Eintreffen der hinzugerufenen Streifen fixiert werden. Im Zusammenhang mit den beschriebenen Vorgängen bittet die Polizeidirektion Trier mögliche Zeugen des Geschehens, sich unter 0651-20157526 zu melden und ihre Angaben zu Protokoll zu geben. Die Polizei Trier weist daraufhin hin, dass sehr oft aktives Verhalten und Mitteilung von Zeugen die Grundlage für eine erfolgreiche Strafverfolgung bilden. Das Einschreiten der Zeugin kann in diesem Kontext hier sicherlich als herausragend bewertet werden. Es muss sich jedoch niemand selbst in Gefahr begeben.
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