POL-PDTR: Polizeiinspektion Trier: Glück im Unglück, 11 jährige nach Radunfall nur leicht verletzt
Trier (ots)
Eine 23 jährige Autofahrerin, die aus der Seizstraße in die Weberbach abbiegen wollte, hatte eigentlich alles richtig gemacht. Um auf die Weberbach zu gelangen, musste sie über den dort parallel zur Fahrbahn verlaufenden Gehweg fahren. Als Anwohnerin wusste sie über diese besondere Gefahrenstelle Bescheid und fuhr deshalb nur sehr langsam aus der Seizstraße heraus. Und trotzdem kollidierte eine 11 jährige Radfahrerin, die von links kommend den Gehweg befuhr, mit dem Pkw. Das Rad prallte gegen den Kotflügel des Pkw, sodass das Kind auf die Motorhaube geschleudert wurde. Nach medizinischer Abklärung konnte jedoch schnell Entwarnung gegeben werden. Außer einer kleinen Schürfwunde an der Hand und einem Lackkratzer am Rad waren keine weiteren Folgen zu beklagen. Am Pkw entstanden ebenfalls nur leichte Beschädigungen. Bei der Frage, wer die Schuld an dem Unfall trägt, muss die Pkw-Fahrerin trotzdem als Erste genannt werden. Gerade weil es zum Unfall kam muss sie sich den Vorwurf gefallen lassen, die im Straßenverkehr nötige Sorgfaltspflicht außer Acht gelassen zu haben. Zudem wurde ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung eingeleitet. Aber auch das kleine Mädchen hatte sich nicht richtig verhalten. Die Straßenverkehrsordnung sieht vor, dass zwar Kinder bis acht Jahren mit dem Fahrrad auf dem Gehweg fahren müssen, bis zehn Jahren dort fahren können, ab elf Jahren allerdings die Fahrbahn benutzen müssen. In Anbetracht der lokalen Verkehrsverhältnisse ist dem Kind aus moralischer Sicht bei diesem Verstoß womöglich kein Vorwurf zu machen. Christian Schmidt, PI Trier
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