POL-PDTR: Polizeiinspektion Trier bilanziert ruhiges Vor-Fastnachts-Wochenende
Trier (ots)
Das Wochenende vom 10.02.2023-12.02.2023 kann aus Sicht der Polizeiinspektion Trier mit ca. 115 Einsätzen, davon 24 Strafanzeigen und 22 Verkehrsunfälle, als überwiegend ruhig bewertet werden.
In den innerstädtischen Clubs und Gastronomiebetrieben gerieten zur Nachtzeit vereinzelt Personen aneinander, was die Aufnahme von Körperverletzungsanzeigen zur Folge hatte. Ebenso mussten Strafverfahren wegen Zechbetrugs eingeleitet werden, da Gäste ohne Rechnungsbegleichung die jeweiligen Örtlichkeiten verlassen hatten.
Bei einem spektakulären Verkehrsunfall am Freitagabend in der Luxemburger Straße hatte ein Fahrzeugführer die Kontrolle über seinen Pkw verloren, nachdem er beim Verlassen eines Kreisverkehrs gegen die Fahrbahnbegrenzung geraten war. Sein Pkw stieß im Anschluss frontal gegen eine Straßenlaterne und wurde dabei stark beschädigt. Der Fahrer erlitt durch den Unfall diverse Verletzungen und musste zur weiteren Behandlung in ein Trierer Krankenhaus gebracht werden. Für die Dauer der Unfallaufnahme war eine Teilsperrung der Luxemburger Straße unumgänglich geworden.
Am frühen Samstagmorgen hatte eine aufmerksame Zeugin in der Franz-Georg-Straße beobachtet, wie eine Person das Innere eines geparkten Pkw durchsuchte. Der alarmierten Streife gegenüber hatte der Mann dann angegeben, er habe lediglich in dem nicht verschlossenen Auto nächtigen wollen. Da die Person Gegenstände mitführte, die mutmaßlich aus anderen Diebstählen stammten, wurden diese sichergestellt und Strafverfahren eingeleitet. Die weiteren Ermittlungen werden zeigen, ob dem Mann weitere Diebstähle zugeordnet werden können.
Im Rahmen von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen im Stadtgebiet waren über das Wochenende mehrere Fahrzeuge und deren Fahrer kontrolliert worden. Dabei waren sowohl die Überprüfung der Fahrtüchtigkeit als auch der zulassungsrechtliche Zustand der mitgeführten Fahrzeuge Schwerpunkte der Kontrollen. Während das Gros der Überprüfungen ohne Beanstandung verlaufen war, mussten allerdings vereinzelt Maßnahmen ergriffen werden. Im Resultat mussten Ordnungswidrigkeitenverfahren aufgrund alkoholischer Beeinflussung eingeleitet als auch diverse Straftaten geahndet werden, da u.a. Fahrzeuge nicht ordnungsgemäß zugelassen waren, bzw. ohne die erforderliche Fahrerlaubnis geführt worden waren.
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