POL-PDTR: Mut zur Zivilcourage - Aufmerksamer Zeuge verhindert Enkeltrick
Trier (ots)
Fast wäre eine 73-jährige Trierer Seniorin am Morgen des 13.03.2023 Opfer eines mutmaßlichen Enkeltrick-Betrügers geworden - allerdings hatte sie einen aufmerksamen Helfer, der letztlich Schlimmeres verhinderte.
Dieser erblickte die ältere Dame, als sie gerade offensichtlich zuvor ein Bankgeschäft erledigte. Da diese sichtlich nervös war und gerade ein Telefonat führte, wollte der junge Mann fragen, ob alles in Ordnung sei. Hierbei konnte er Teile des Gespräches mithören, bei dem gerade eine fünfstellige Summe thematisiert wurde. Die Dame antwortete, sie stünde unter Zeitdruck und müsse nun los. Dies rief dem Zeugen die Betrugsmasche des Enkeltricks in den Sinn.
Unverzüglich wählte der Mann den Notruf, um seine Beobachtung der Polizei mitzuteilen. Den alarmierten Beamten der Polizeiinspektion Trier sowie des Kriminaldauerdienstes der Kriminaldirektion Trier wurde vor Ort eine Personenbeschreibung der Geschädigten übergeben, sodass diese kurze Zeit später beim Verlassen eines Parkhauses angesprochen werden konnte.
Den Beamten erklärte sie, ihr Sohn sei in einen schweren Unfall verwickelt gewesen und habe hierbei ein Mädchen verletzt. Nun habe sie ein Rechtsanwalt kontaktiert, der die Angelegenheit klären könne - jedoch benötige er hierfür schnellstmöglich eine größere Summe Bargeld, um eine Kaution zu stellen. Sie selbst sei gerade auf dem Weg zur Geldübergabe. Diese konnte durch das beherzte Eingreifen des jungen Mannes und das schnelle Einschreiten der Einsatzkräfte glücklicherweise verhindert werden.
Die Kriminalinspektion Trier nahm die Ermittlungen zum Fall auf und warnt in diesem Zusammenhang ausdrücklich erneut vor dem perfiden Trick, von dem in der Regel lebensältere Menschen betroffen sind. Lassen Sie sich am Telefon nicht unter Druck setzen und legen Sie sofort auf, wenn Sie sich in einem Telefonat unsicher führen. Wählen Sie im Zweifel den Notruf oder erkundigen Sie sich über eine Ihnen bekannte Nummer Ihres vertrauten Angehörigen nach deren Wohlbefinden.
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