POL-PDTR: Die Polizei Birkenfeld informiert - Situative Winterreifenpflicht
Birkenfeld (Nahe) (ots)
In Deutschland gibt es keine generelle, sondern eine situative Winterreifenpflicht. Das bedeutet, dass bei witterungsbedingten Straßenverhältnissen wie Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte nur mit entsprechender Bereifung gefahren werden darf. Die Faustregel von O bis O (Oktober bis Ostern) stellt hierbei einen groben Hinweis für die Verkehrsteilnehmer. Ausgenommen von dieser Pflicht sind einspurige Kraftfahrzeuge (Bsp. Motorräder), land- und forstwirtschaftliche Nutzfahrzeuge sowie motorisierte Krankenfahrstühle. Fahrzeuge, die im Rahmen dieser Ausnahme bei winterlichen Straßenverhältnissen geführt werden sollen, unterliegen jedoch allgemein gültiger Verpflichtungen und müssen zudem eine Reihe von Regeln einhalten.
Seit dem 01. Oktober 2024 gilt zudem: Zulässig sind nur noch Reifenmodelle, die das "Alpine-Symbol" tragen. Betroffen sind hierbei alle Winter- und Ganzjahresreifen, die vor dem 01. Januar 2018 produziert wurden und nicht das Bergpiktogramm mit Schneeflocke tragen. Diese sind zwar nicht mehr käuflich zu erwerben, können jedoch noch auf Fahrzeugen montiert sein.
Die gesetzliche Mindestprofiltiefe, auch für Winterreifen, beträgt 1,6 Millimeter. Der ADAC empfiehlt jedoch mit Bezug auf die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer mindestens vier Millimeter sowie den Austausch der Reifen nach spätestens sechs Jahren, um den "Grip" der Reifen auf dem Asphalt auch bei tiefen Temperaturen zu gewährleisten.
Der Verstoß, falsche Bereifung, wird bei dem Fahrer mit einem Bußgeld in Höhe von 60 Euro geahndet, mit Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer in einer Höhe von 80 Euro und einem Punkt in Flensburg, mit einer Gefährdung sogar 100 Euro und einem Punkt. Dem Halter des Fahrzeugs drohen 75 Euro und ein Punkt in Flensburg.
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