POL-PDTR: Kriminalitätslagebild 2024 der Polizei Morbach
Morbach (ots)
Die Polizeiinspektion Morbach bewertet die Entwicklung der Kriminalität im Kalenderjahr 2024 in der Einheitsgemeinde Morbach, der Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf und Teilen der Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues (Gemeinden Kleinich und Hochscheid) überwiegend positiv.
Im Jahr 2024 wurden im örtlichen Zuständigkeitsbereich der Polizeiinspektion Morbach bei der Betrachtung der Gesamtkriminalitätslage - unabhängig von deren Bearbeitungszuständigkeit - insgesamt 578 Straftaten statistisch erfasst. Gegenüber dem Vorjahr mit 677 Fällen bedeutet dies einen Rückgang um 14,62% (-99 Fälle). 457 Fälle (-69 Fälle) wurden auf Grund der sachlichen Zuständigkeit von der Polizeiinspektion Morbach bearbeitet. Die Fallzahlen in beiden Bereichen erreichten im Jahr 2024 fast schon "historische Tiefstwerte" und sind mit marginalen Abweichungen deckungsgleich mit den grundsätzlich positiven Entwicklungen in Rheinland-Pfalz. Gegenüber dem Jahr 2023 ist im örtlichen Zuständigkeitsbereich der Polizei Morbach die Häufigkeitszahl, welche die statistische Wahrscheinlichkeit Opfer einer Straftat zur werden beschreibt, nochmals um 587 Fälle auf 3270 Fällen pro 100.000 Einwohnern gesunken und liegt 2268 Fälle unter dem Landeswert. Die Aufklärungsquoten konnten in beiden Bereichen gegenüber dem Vorjahr gesteigert werden. Im örtlichen Zuständigkeitsbereich lag diese bei 74,2% (+2,7%) und bei den auf der Polizeiinspektion Morbach bearbeiteten Straftaten bei 75,5% (+2,3%).
Bei den Auswertungen im Zusammenhang mit Häuslicher Gewalt ist für den Zuständigkeitsbereich der Polizei Morbach ein deutlicher Anstieg von 12 auf 32 Fälle zu verzeichnen. Bei der Betrachtung der Vorjahre mit durchschnittlich 23 Fällen relativiert sich jedoch der gravierende Anstieg etwas, dass es sich bei dem letztjährigen Wert offenbar um einen positiven "Ausreiser" handelte. Bei einer überregionalen Betrachtung konnten ebenfalls Fallzahlensteigerungen im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt gegenüber dem Vorjahr festgestellt werden. Bereits die Jahre zuvor erhöhten sich die Fallzahlen stetig.
Die verzögerte Fallzahlensteigerung in ländlichen Gebieten mit vielen kleinen Gemeinden ist eventuell darauf zurückzuführen, dass oftmals eine geringere Anonymität, weniger Zugang zu Unterstützungsdiensten und eine stärkere soziale Kontrolle durch die Gemeinschaft vorliegen. Betroffene haben möglicherweise Angst oder Scham, Hilfe zu suchen, da sie befürchten, dass ihre Situation bekannt wird oder dass sie von Nachbarn oder Freunden verurteilt werden. Zudem sind Ressourcen, wie Beratungsstellen oder Notunterkünfte, in ländlichen Regionen häufig begrenzt und mit einem "größeren" Ortswechsel verbunden.
Die zunehmende Präsenz von häuslicher Gewalt in den öffentlichen Medien kann tatsächlich dazu beitragen, dass Bewusstsein zu schärfen und das Stigma zu verringern. Durch Berichterstattung, Dokumentationen und Kampagnen wird das Thema enttabuisiert, was dazu führt, dass mehr Menschen über ihre Ängste und Erfahrungen sprechen können. Wenn solche Themen offen diskutiert werden, fühlen sich Betroffene oft ermutigt, ihre Erfahrungen zu teilen und Hilfe zu suchen. Aufklärung und Sensibilisierung in der Gemeinschaft können ebenfalls dazu beitragen, das Stigma zu verringern und Unterstützung zu bieten.
Bei den Delikten der sogenannten "Straßenkriminalität" konnte nochmals ein Rückgang von 5 Fällen 65 auf 60 Fälle verzeichnet werden. Der Begriff der "Straßenkriminalität" umfasst alle Delikte, welche sich auf öffentlichen Straßen, Wegen oder Plätzen ereignen. Hierunter fallen beispielweise Körperverletzungs- und Sachbeschädigungsdelikte.
Im Rahmen der Einzelbetrachtung ist im Bereich der Rohheitsdelikte festzustellen, dass die Körperverletzungsdelikte um 12 Fälle auf 105 Fälle gegenüber dem Vorjahr gestiegen sind. Diese Entwicklung korrespondiert unter anderem auch mit den steigenden Fällen der häuslichen Gewalt. Positiv zu bewerten ist dennoch, dass die Fälle der gefährlichen Körperverletzungen deutlich auf 15 Fälle (-14 Fälle) gesunken sind. Viele erfasste Fälle beruhen auf einem Grundsachverhalt mit gegen-/wechselseitigen Körperverletzungen. Abschließend ist festzustellen, dass die Körperverletzungsdelikte auf öffentlichen Flächen nicht für den Fallzahlenanstieg verantwortlich sind. Die Aufklärungsquote lag bei 98,1%.
Einen deutlichen Rückgang konnte in der Gruppe der sonstigen Straftatbestände von 174 auf 127 Fälle festgestellt werden. Schwerpunkte in dieser Gruppe bilden die Sachbeschädigungsdelikte mit 53 Fällen (- 22 Fälle) und die Beleidigungsdelikte mit 47 Fällen (- 5 Fälle). Die Sachbeschädigungen im öffentlichen Raum (Verknüpfung zur "Straßenkriminalität") blieben mit 21 Fällen auf dem Vorjahresniveau. Ein Rückgang von 9 Fällen von 23 auf 14 Fälle war bei den Sachbeschädigungen an Kraftfahrzeugen zu verzeichnen. Die sonstigen Sachbeschädigungen gingen um 50% zurück und lagen bei 16 Fällen. Die Aufklärungsquote der Sachbeschädigungsdelikte lag bei 39,6%.
Die einfachen Diebstähle liegen mit 78 Fällen deutlich unter dem Niveau des Jahres 2023, in welchem noch 100 Fälle statistisch erfasst wurden. Schwerpunkte bilden in dieser Gruppe die Ladendiebstähle mit 17 Fällen und die Diebstähle aus bzw. an Kraftfahrzeugen mit 11 Fällen. Der deutliche Rückgang ist hauptsächlich auf den Rückgang der Ladendiebstähle zurückzuführen (-15 Fälle). Die Aufklärungsquote lag bei 48,7%, also fast jeder zweite Diebstahl konnte aufgeklärt werden. Die Diebstähle unter erschwerenden Umständen sind gegenüber dem Vorjahr im örtlichen Zuständigkeitsbereich der Polizei Morbach um 2 Fälle angestiegen und lagen bei einem Wert von 22 Fällen. Die Bearbeitungszuständigkeit obliegt grundsätzlich der zuständigen Kriminalinspektion, von der Polizei Morbach wurden 13 Fälle abschließend bearbeitet. Einen örtlichen und/oder zeitlichen Schwerpunkt konnte nicht festgestellt werden.
Im Bereich der Vermögens- und Fälschungsdelikte ist ein Rückgang von 49 Fälle auf 45 Fälle (-4 Fälle) zu verzeichnen. Einen konkreten Erklärungsansatz gibt es hierzu nicht.
Im Zusammenhang mit der Rauschgiftkriminalität gingen die Zahlen im Dienstgebiet der Polizei Morbach auf 40 Fälle (-19 Fälle) zurück. Im Jahr 2024 wurden 23 Fälle auf der Polizeiinspektion bearbeitet (2023: 33 Fälle). Unter anderem wurden auch sieben Ermittlungsverfahren wegen Verstößen gegen das Konsumcannabisgesetz bearbeitet.
Im Zuständigkeitsbereich der Polizei Morbach ist die Gewalt gegen Polizeibeamte, wie bereits in den letzten Jahren auf einem nahezu gleichbleibenden Niveau. Im Jahr 2024 kam es im Verlauf unterschiedlicher Einsatzanlässen zu drei Widerständen mit zwei leicht verletzten Polizeikräften, drei Beleidigungen und einer Bedrohung zum Nachteil von Einsatzkräften.
Zudem wird bei einer Vielzahl von Einsatzanlässen deutlich, dass die Aggressivität, insbesondere im verbalen Bereich, gegenüber Einsatzkräften unterhalb der strafrechtlichen Relevanz deutlich zugenommen hat. Er ist mittlerweile unerheblich, ob es sich bei den beteiligten Personen um Tatverdächtige, Zeugen oder Unbeteiligte handelt. Diese Erkenntnisse ergeben sich aus der subjektiven Wahrnehmung der Einsatzkräfte und können nicht durch statistische Werte belegt werden.
Insgesamt wurden 361 Tatverdächtige im Zuständigkeitsbereich der Polizei Morbach ermittelt, 276 männliche und 85 weibliche Tatverdächtige.
Im Bereich der Jugendkriminalität (Tatverdächtige unter 21 Jahre) wurden im vergangenen Jahr 79 Tatverdächtige erfasst, was einem Anteil von 21,9% an der Gesamttatverdächtigenzahl entspricht. Die detaillierte Auswertung ergab, dass 17 Kinder, 49 Jugendliche und 13 Heranwachsende im Jahr 2024 als Tatverdächtige erfasst wurden. Die Anzahl bei den Kindern und Jugendliche war annähernd gleich, bei den Heranwachsenden konnte ein deutlicher Rückgang von 28 auf 13 Personen verzeichnet werden. Konkrete Punkte können diesbezüglich nicht benannt werden
Die Polizei Morbach wird auch zukünftig einen Schwerpunkt ihrer polizeilichen Arbeit in der Bekämpfung der Aggressionsdelikte und der Gewalt im öffentlichen Raum bei strikter Anwendung des integrativen Ansatzes sehen.
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