POL-PPTR: Polizeipräsidium Trier benennt Orte, die anlässlich des Straßenkarnevals am Weiberdonnerstag und am Rosenmontag in Trier und Wittlich mit Videotechnik geschützt werden.
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Trier (ots)
Wie anlässlich der Pressekonferenz am 27. Januar mitgeteilt wurde, wird die Polizei in diesem Jahr erstmals öffentliche Plätze, an denen die Schwerpunkte des karnevalistischen Feierns liegen, mittels Videoaufzeichnung schützen.
Dazu werden in Trier an Weiberdonnerstag, 4 Februar, der Hauptmarkt, der Bahnhofsvorplatz und der Vorplatz der Trevirispassage im Bereich der Bus-Trasse in der Zeit von 10 bis etwa 17 Uhr mit fest installierten Kameras versehen, die das Geschehen aufzeichnen. Weitere Aufzeichnungen werden von 10 bis 16 Uhr vom Kornmarkt und ab 16 vom Parkplatz des BBS-Zentrums Trier an der Langstraße gefertigt. Zu diesem Zeitpunkt findet in der angemieteten Aula eine Fastnachtsfete für junge Leute statt, die von den Teams des Ex-Hauses und des "Mergener Hof mjc" ausgerichtet wird.
In Wittlich werden an Weiberfastnacht der Marktplatz und die Karrstraße ab 11 Uhr mittels Videokameras geschützt.
An Rosenmontag setzt die Polizei in Trier an vier Stellen Videokameras ein. Zu den bereits donnerstags erfassen Bereichen Hauptmarkt, Bahnhofsvorplatz und Trevirispassage kommt der Fort-Worth-Platz vor der Arena Trier mit seinen Zufahrten hinzu. Montags wird die Videotechnik ab 12 Uhr geschaltet.
Alle von den Videoaufzeichnungen betroffenen Plätze werden mit entsprechenden Hinweisschildern gekennzeichnet. Das tatsächliche Ende der Aufzeichnungen wird sich an den polizeilichen Erfordernissen orientieren.
Anwohner der benannten Plätze müssen keine Befürchtungen hegen, von den Aufnahmen betroffen zu sein. Zur Verhinderungen von videographischen Einblicken in nichtöffentliche Räume, z. B. Wohn- und Geschäftshäuser, werden Verpixelungen vorgenommen, sofern diese Bereiche von den Kameras erfasst werden.
Alle Aufzeichnungen werden gespeichert und nach Ablauf von sieben Tagen wieder gelöscht. In der Zwischenzeit stehen sie der Polizei anlassbezogen für Auswertezwecke im Zusammenhang mit eventuellen Straftaten zur Verfügung. Die Aufbewahrungszeit von sieben Tagen berücksichtigt, dass Straftaten oft erst Tage nach der Begehung bei der Polizei angezeigt werden. Beinhalten die Aufzeichnungen Straftaten, werden sie als Beweismittel zu den Ermittlungsakten genommen.
Ein weiterer Bestandteil des Videokonzeptes der Polizei ist der Einsatz von sogenannten Body-Cams. Speziell geschulte und gekennzeichnete Beamtinnen und Beamte tragen die Kameras am Körper und werden diese nur anlassbezogen aktivieren. Im Falle einer Aufzeichnung von Geschehnissen weisen diese Einsatzkräfte auf das Einschalten der Kameras besonders hin.
Der beigefügte Anhang weist die Plätze in Trier und Wittlich aus, an denen Videotechnik installiert wird.
Gegendarstellung:
In seinem Beitrag zum polizeilichen Sicherheitskonzept vom 28. Januar berichtete der Trierische Volksfreund: "Um das subjektive Sicherheitsgefühl der Bevölkerung zu befriedigen, werden auch bislang geltende Datenschutzbestimmungen außer Kraft gesetzt."
Dieser Darstellung widerspricht die Polizei Trier ausdrücklich. Die Polizei wendet zur objektiven Gewährleistung der Sicherheit der Bevölkerung geltendes Recht an.
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Trier
Telefon: 0651-9779-0
E-Mail: pptrier.presse@polizei.rlp.de
http://s.rlp.de/tn1
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