POL-PPTR: 72-Jähriger reagiert gut - Polizei verhaftet mutmaßlichen Enkeltrickbetrüger
Gerolstein (ots)
Am Mittwoch, dem 16.11.2016, kam es am späten Vormittag und am Nachmittag in VG Gerolstein zu einem sogenannten Enkeltrick-Anruf. Ein jüngerer Mann, zwischen 25 und 35 Jahren, der sich bei dem 72jährigen Geschädigten als angeblicher Neffe ausgab, teilte dabei mit, er befinde sich in Trier. Er habe dort günstig ein teures Auto ersteigert und brauche noch Bargeld um dieses zu bezahlen. Er fragte zunächst nach 25.000,- EUR. Als der Geschädigte dies als möglich bezeichnete, erhöhte der Anrufer die Forderung auf 40.000,- EUR. Der Angerufene ging zum Schein auf die Forderung ein, verständigte jedoch die Polizei. Im Nahbereich konnte eine verdächtige Person in einem Fahrzeug ausgemacht werden, die jedoch flüchtete, als sie sich von der Polizei entdeckt glaubte. Sie flüchtete über die Autobahn A 1/48 in Richtung Trier, konnte jedoch auf der Raststätte Eifel-West festgenommen werden. Bei der Durchsuchung seiner Person und des von ihm geführten Fahrzeuges wurden über 20.000,- EUR Bargeld aufgefunden. Dieses Geld stammt möglicherweise aus einem bereits erfolgreich durchgeführten Enkeltrickbetrug. Die Polizei bittet Personen, die in den vergangenen Tagen ähnliche Anrufe erhalten oder bereits Bargeld an eine unbekannte Person übergeben haben, sich bei der Kriminalinspektion Wittlich, Tel. 06571 / 95 00-0, zu melden.
Das Phänomen des sogenannten Enkeltricks ist seit 1999 national und international bekannt. Die Täter recherchieren in im Handel erhältlichen elektronischen Telefonregistern nach alterstypischen weiblichen Vornamen (z. B. Klara, Hedwig) und geben sich den Seniorinnen gegenüber als deren Kinder oder Enkelkinder aus. Sie geben eine aktuelle finanzielle Notlage oder eine günstige Erwerbsgelegenheit (Erwerb von Aktien, Kfz etc.) vor und bitten um ein kurzzeitiges, aber dringliches Darlehen. Die zumeist weiblichen Opfer werden hierbei psychisch massiv unter Druck gesetzt und dazu angehalten, finanzielle Soforthilfe im maximalen Rahmen ihrer Möglichkeiten zu leisten. Dabei erlangen sie Einzelsummen zwischen 100 Euro und 200.000 Euro.
Opfer sind meist hochbetagte Seniorinnen, die aufgrund ihrer physischen (z.B. Hörschwäche - Stimmenidentifizierung) und/oder psychischen Verfassung (z.B. Zerstreutheit/Demenz, Vereinsamung) nicht mehr in der Lage sind, sich gegen solche Taten zu schützen.
Die Polizei rät:
Seien Sie misstrauisch, wenn sich Personen am Telefon als Verwandte oder Bekannte ausgeben, die Sie als solche nicht erkennen. Erfragen Sie beim Anrufer Dinge, die nur der richtige Verwandte/Bekannte wissen kann. Geben Sie keine Details zu Ihren familiären und finanziellen Verhältnissen preis. Lassen Sie sich von einem Anrufer nicht drängen und unter Druck setzen. Vereinbaren Sie frühestens für den kommenden Tag einen Gesprächstermin und über¬prüfen Sie die Angaben. Halten Sie nach einem Anruf mit finanziellen Forderungen bei Familienangehörigen Rücksprache. Lassen Sie sich vom Anrufer die Telefonnummer geben und überprüfen Sie diese mit bereits bekannten Nummern. Rufen Sie die jeweilige Person unter der lange bekannten Nummer an und lassen Sie sich den Sachverhalt bestätigen. Übergeben Sie niemals Geld an unbekannte Personen. Informieren Sie sofort die Polizei, wenn Ihnen eine Kontaktaufnahme verdächtig vorkommt: Notrufnummer 110. Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei.
Rückfragen bitte an:
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