POL-PPTR: Wintergefahren: Dunkle Jahreszeit - helle Kleidung!
Trier/Region (ots)
In der "dunklen Jahreszeit" sind insbesondere Fußgänger und Radfahrer zusätzlichen Gefahren im Straßenverkehr ausgesetzt.
Ursächlich dafür sind die auftretenden ungünstigen Witterungs- und Sichtverhältnisse durch Dunkelheit, Regen, Nebel, Glätte, Eis und Schnee, die allen Verkehrsteilnehmern große Probleme bereiten können. Gerade im Herbst und Winter sollten Sie besonders darauf achten, dass Sie von den anderen Verkehrsteilnehmern gut und rechtzeitig erkannt werden können.
Der Grundsatz "Sehen und gesehen werden!" hat daher für alle Verkehrsteilnehmer oberste Priorität.
Das Unfallrisiko für Fußgänger und Radfahrer steigt bei Dämmerung und Dunkelheit und wird durch widrige Witterungsbedingungen zusätzlich verschärft. Dagegen helfen helle und idealerweise reflektierende Kleidung.
Dunkel gekleidet sind Sie frühestens aus etwa 25 Metern Entfernung zu erkennen. Das kann für ein rechtzeitiges Anhalten oder Ausweichen schon zu knapp sein. Mit Reflektoren an und Reflexmaterialien in der Kleidung steigern Sie Ihre Erkennbarkeit auf bis zu 150 Meter - ausreichend Abstand und Zeit für Sie und für Autofahrer, zu reagieren!
Deshalb empfiehlt es sich, beim Kauf neuer Winterbekleidung auf helle, bestenfalls weiße Farben und reflektierende Applikationen zu achten. Reflektierende Sicherheitswesten, Arm- oder Fußbänder zum schnellen Überziehen oder gar selbstleuchtende Accessoires sind probate Möglichkeiten, die eigene Sicherheit zu erhöhen.
So wichtig wie die richtige Kleidung ist aber auch richtiges, vorausschauendes Verhalten: Überqueren Sie Straßen möglichst nur an gut beleuchteten Stellen und vermeiden Sie es, zwischen geparkten Fahrzeugen heraus auf die Straße zu treten. Nutzen Sie beleuchtete Gehwege als Ihre Sicherheitspartner auf dem Weg zu Ihrem Ziel.
Achtung Fahrradfahrer: Einschalten der Beleuchtung nicht vergessen!
Achtung Mountainbiker: Nachrüsten! und Einschalten der Beleuchtung nicht vergessen!
Achtung Eltern: Achten Sie beim Kauf von Schulranzen/-rucksäcken darauf, dass diese nach DIN 58124 produziert sind. Nach DIN 58124 muss der Ranzen mindestens mit 20 % fluoreszierenden Materialien ausgestattet sein. Die Farben Orange-Rot und Gelb sind hier vorgeschrieben. Zehn Prozent der Vorder- und Seitenflächen müssen mit retroreflektierenden Materialien ausgestattet sein.
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