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POL-PPTR: Mit Winterreifen wär dies (wahrscheinlich) nicht passiert

POL-PPTR: Mit Winterreifen wär dies (wahrscheinlich) nicht passiert
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Saarburg (ots)

Eigentlich war der Verkehrsunfall, den Beamte der Polizeiinspektion Saarburg am Samstagnachmittag, 7. Januar, aufnahmen fast alltäglich, wäre da nicht ein in dieser Jahreszeit wichtiges Detail gewesen. An dem Unfallfahrzeug waren trotz winterglatter Fahrbahn noch Sommerreifen aufgezogen.

Die Unfallmeldung der Polizeiinspektion Saarburg ist ebenso unspektakulär wie der Unfallhergang und die -folgen. Ein PKW kommt gegen 15.50 Uhr in einem Saarburger Wohngebiet in einer Kurve von der Fahrbahn ab und streift die Hecke einer Grundstücksbegrenzung. Die Straße ist winterglatt. An dem Mercedes und der Hecke entsteht Sachschaden. Ein Unfall, wie er jeden Tag passiert. Allerdings haben in Saarburg nicht nur die winterlichen Straßenverhältnisse und die offenbar unangepasste Geschwindigkeit des Autos zu dem Unfall beigetragen. Mitursächlich dürften auch die Sommerreifen gewesen sein, die auf dem Fahrzeug aufgezogen waren.

Wiederholt hat die Polizei in den letzten Wochen auf die Gefahren winterglatter Straßen und die Winterreifenpflicht hingewiesen. Bereits bei Temperaturen unter 7°C verhärtet die Gummimischung von Sommerreifen. Die Folge: spürbar reduzierte Bodenhaftung und damit ein längerer Bremsweg. Winterreifen sollten dann aufgezogen werden, wenn die Gefahr "winterlicher Straßenverhältnisse" besteht. Die Straßenverkehrsordnung schreibt entsprechende Bereifung bei "Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte" vor. Ein Zeitraum ist nicht vorgeschrieben. Als Faustregel gilt der Zeitraum von Oktober bis Ostern.

Es dürfen Winterreifen bzw. Allwetter- oder Ganzjahresreifen (mit M+S-Kennzeichnung) verwendet werden. Das bekannte M+S-Symbol (englisch "mud and snow", deutsch: "Matsch und Schnee") ist kein Garant dafür, dass der Reifen ein echter Winterspezialist ist. Die Polizei empfiehlt Winterreifen mit dem Schneeflocken-Symbol ("Three-Peak-Mountain-Snowflake"). Das Symbol dürfen nur Reifen tragen, die eine Mindestgriffigkeit auf Schnee aufweisen.

Wer ein Kraftfahrzeug ohne entsprechende Reifen führt, muss mit einem Bußgeld von 60 Euro rechnen. Behindert er dadurch Andere z.B. dadurch, dass er liegenbleibt, beträgt das Bußgeld 80 Euro. Werden Andere gar gefährdet, beträgt das Bußgeld 100 Euro, bei einem Verkehrsunfall 120 Euro. In den letzten drei Fällen kommt jeweils ein Punkt im Fahreignungsregister hinzu.

Damit muss jetzt auch der Fahrer des Mercedes aus Saarburg rechnen. Hinzu kommt der Sachschaden von mehreren tausend Euro an dem Auto. Glücklicherweise wurde bei dem Unfall niemand verletzt.

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Trier
Salvianstraße 9
54290 Trier
www.polizei.rlp.de

Ansprechpartner
Karl-Peter Jochem
Pressesprecher
0651 9779-1022
0651 9779-1029
pptrier.presse@polizei.rlp.de
www.polizei.rlp.de/pp.trier

Pressemeldungen der Polizei Rheinland-Pfalz sind unter Nennung der
Quelle zur Veröffentlichung frei.

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