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Polizeipräsidium Trier

POL-PPTR: Die dreisten Maschen der Betrüger

Region Trier/Eifel/Hunsrück (ots)

Falsche Polizeibeamte, falsche Handwerker, falsche taubstumme Bettler - immer wieder tauchen solche Betrüger auf, die es nur auf eines abgesehen haben: auf das Geld ihrer Opfer. Die Betrugsmaschen werden immer dreister. Die Polizei rät zur Vorsicht.

Am vergangenen Freitag klingelt das Telefon bei einem 74-jährigen Rentner in Idar-Oberstein. Es meldet sich ein Mann, der vorgibt Polizeibeamter zu sein und Jansen zu heißen. Er fragt den überraschten Rentner nach seinen finanziellen Verhältnissen und forderten ihn schließlich auf, einen fünfstelligen Bargeldbetrag von seinem Konto abzuheben. Polizeibeamte würden am nächsten Tag vorbeikommen, um die Echtheit des Geldes zu überprüfen. Dem 74-Jährigen kam dieser Anruf seltsam vor. Er reagierte richtig und informierte die Polizei. Als die vermeintlichen Polizisten das Geld am nächsten Tag abholen wollten, warteten statt des Rentners und der Geldscheine echte Polizeibeamte und Handschellen auf die Kuriere. Am selben Abend wurde ein weiterer Mann vorläufig festgenommen, der in der VG Birkenfeld auf die gleiche Art und Weise versucht hatte, an das Geld einer gutgläubigen Seniorin zu kommen. Gegen die 23 und 24 Jahre alten in Mannheim und Aachen lebenden Männer und die 19-jährige in Aachen lebende Frau wurden Ermittlungsverfahren eingeleitet. Nicht nur im Bereich Idar-Oberstein, sondern im gesamten Dienstbezirk des Polizeipräsidiums Trier häufen sich die Anrufe falscher Polizeibeamter, die vorgeben Geldscheine auf Echtheit, Schmuck auf Vollzähligkeit oder die Sicherheit häuslicher Verstecke überprüfen zu wollen. "Sie alle wollen aber nur eines: ihre Opfer um ihr Erspartes oder ihre Wertsachen bringen", sagt Karl-Peter Jochem, Pressesprecher des Polizeipräsidiums Trier

Das versuchten offenbar auch zwei Männer, die in der vergangenen Woche bei einer Rentnerin in Trier-Euren klingelten und vorgaben, im Auftrag der Hausverwaltung Reparaturarbeiten in ihrer Wohnung ausführen zu wollen. Nachdem die 74-Jährige erst bei der Hausverwaltung nachfragen wollte, verließen die beiden Männer die Wohnanlage. Einen Reparaturauftrag hatten die Männer nicht. Vermutlich wollten sie die Wohnung auskundschaften oder Wertgegenstände stehlen, was durch die geschickte Reaktion der 74-Jährigen verhindert wurde.

Nicht minder dreist gingen in den vergangenen Tagen angebliche Spendensammler in den Innenstädten der Region vor. Meist junge Menschen traten dort Passanten entgegen und täuschten durch verschiedene Gesten vor, taubstumm zu sein. Gleichzeitig hielten sie ihren Opfern ein Klemmbrett mit einer vermeintlichen Spendenliste vor. Die Symbole und Bezeichnungen auf dieser Liste und die Gesten der Sammler erweckten bei den Passanten den Eindruck, es handele sich um eine Sammlung für Hilfsprojekte. Tatsächlich waren die vermeintlichen Spendensammler weder taubstumm noch sammelten sie für wohltätige Zwecke.

"Die Maschen der Betrüger werden immer dreister", sagt Karl-Peter Jochem, "ob Schockanrufer, die telefonisch die Notlage eines angeblichen Verwandten vortäuschen, angebliche Notare oder Rechtsanwälte, die einen hohen Lotteriegewinn versprechen, der erst gegen Zahlung einer Gebühr ausgehändigt werden kann oder Anrufer, die sich selbst als nahe Angehörige ausgeben, die dringend Geld brauchen - Betrüger sind erfinderisch und wollen nur an das Geld ihrer Opfer."

Die Polizei warnt vor diesen Maschen und rät zu größter Vorsicht, wenn Unbekannte nach Bargeld, Geldüberweisungen oder Wertgegenständen fragen. Hinterfragen Sie die Gründe der Zahlungsaufforderungen und bitten Sie Angehörige oder Nachbarn um Rat. Informieren Sie im Zweifelsfall immer die Polizei.

Auch wenn Sie verdächtige Beobachtungen machen oder selbst Opfer einer solchen Tat geworden sind, sollten Sie sich ebenfalls umgehend mit der Polizei in Verbindung setzen.

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Trier

Telefon: 0651-9779-0
E-Mail: pptrier.presse@polizei.rlp.de
www.polizei.rlp.de/pp.trier

Pressemeldungen der Polizei Rheinland-Pfalz sind unter Nennung der
Quelle zur Veröffentlichung frei.

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