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POL-PPTR: Eine Rettungsgasse kann Leben retten - wir erklären wie es funktioniert

POL-PPTR: Eine Rettungsgasse kann Leben retten - wir erklären wie es funktioniert
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Trier (ots)

Bei dem schrecklichen Busunglück auf der A 9 in Bayern haben Schaulustige mal wieder die Einsatzkräfte behindert. Andere Autofahrer bildeten keine Rettungsgasse, so dass sich die großen Rettungsfahrzeuge mühsam ihren Weg bahnen mussten. Macht bitte für Einsatzfahrzeuge, die mit Blaulicht und Martinshorn unterwegs sind den Weg frei und bildet eine Rettungsgasse. Wir erklären, wie das funktioniert: Wie freie Bahn geschaffen werden kann, ist abhängig vom Straßenraum, von der Verkehrssituation, vom eigenen Fahrzeug und auch von dem Einsatzfahrzeug, welches freie Bahn fordert. Wichtig ist zunächst, Ruhe zu bewahren und sich zu vergewissern, woher das Einsatzfahrzeug kommt und wohin es fahren möchte. Oft reicht es aus, die Geschwindigkeit zu reduzieren und an den rechten Fahrbahnrand zu fahren und gegebenenfalls dort anzuhalten. Erforderlichenfalls kann auch der Gehweg benutzt werden. Ist die Straße nicht breit genug, um einem Einsatzfahrzeug das Vorbeifahren zu ermöglichen, kann es erforderlich sein mit normaler Geschwindigkeit weiterzufahren, bis eine Stelle kommt, an der das Einsatzfahrzeug passieren kann. An Kreuzungen oder Einmündungen kann es nötig sein, auch bei roter Ampel über die Haltelinie seitlich in den Kreuzungsbereich zu fahren. Wichtig ist, dass bei all diesen Fahrmanövern andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet werden. Zur Verdeutlichung der Absicht sollte der Verkehrsteilnehmer blinken. Damit signalisiert er den Einsatzkräften, in welche Richtung Platz geschaffen wird. Diese Vorschrift gilt für alle Verkehrsteilnehmer, d.h. auch für Fußgänger und Fahrradfahrer. Das Bilden einer Rettungsgasse auf Autobahnen und Außerortsstraßen mit mehreren Fahrstreifen für eine Fahrtrichtung richtet sich nach § 11 StVO. Darin ist vorgeschrieben, dass "Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen zwischen dem äußerst linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrstreifen für eine Richtung eine freie Gasse bilden müssen". Sind nur zwei Fahrstreifen für eine Fahrtrichtung vorhanden, so ist zwischen diesen Beiden Fahrstreifen Platz zu schaffen. Sind mehr als zwei Fahrstreifen für eine Fahrtrichtung vorhanden, muss zwischen dem äußersten linken und dem rechts daneben liegenden Fahrstreifen Platz für Einsatzfahrzeuge geschaffen werden.

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Trier

Telefon: 0651-9779-0
E-Mail: pptrier.presse@polizei.rlp.de
www.polizei.rlp.de/pp.trier

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