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POL-PPTR: Rettungsgassen sind (über-)lebenswichtig

POL-PPTR: Rettungsgassen sind (über-)lebenswichtig
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Trier/Region (ots)

Bei Unfällen mit verletzten Menschen zählt oft jede Sekunde. Rettungsfahrzeuge müssen möglichst schnell zu den Unfallopfern gelangen. Dann kann eine Rettungsgasse (über-)lebenswichtig sein. Das Polizeipräsidium Trier wird am kommenden Montag, 23. Oktober, entsprechende Kontrollen auf der A 64 durchführen.

Im vergangenen Jahr gab es im Bereich des Polizeipräsidiums Trier rund 23.000 Verkehrsunfälle. Über 3.000 Menschen wurden dabei verletzt oder gar getötet. Nicht selten hängen das Leben und die Gesundheit der Unfallopfer davon ab, wie schnell sie Hilfe erhalten.

Damit die Rettungskräfte Unfallopfern schnell helfen können, müssen sie möglichst ungehindert zum Unfallort kommen. Um dies sicherstellen zu können, gibt es die Regelungen zur Bildung einer Rettungsgasse.

In § 11 Abs. 2 StVO ist dazu geregelt: "Sobald Fahrzeuge auf Autobahnen sowie auf Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung mit Schrittgeschwindigkeit fahren oder sich die Fahrzeuge im Stillstand befinden, müssen diese Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen zwischen dem äußerst linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrstreifen für eine Richtung eine freie Gasse bilden." Diese Pflicht gilt für alle Fahrzeuge, also auch für Motorräder, Lkw und Busse.

Was viele Autofahrer nicht wissen: Bereits bei stockendem Verkehr mit Schrittgeschwindigkeit und bei Staubildung ist eine Rettungsgasse zu bilden und freizuhalten. Die Rettungsgasse ist also nicht erst dann zu bilden, wenn ein Unfall passiert ist und sich Rettungsfahrzeuge nähern.

Im Rahmen der landesweiten Verkehrsoffensive zur Stärkung des Bewusstseins der Autofahrer für die Wichtigkeit einer funktionierenden Rettungsgasse führt die Polizeiautobahnstation Schweich am kommenden Montag, 23. Oktober, eine Verkehrskontrolle auf der A 64 durch. Autofahrer, die im Stau oder zähfließenden Verkehr keine Rettungsgasse bilden, sollen gezielt auf ihr Fehlverhalten angesprochen und sanktioniert werden.

Aber nicht nur auf Autobahnen oder Außerortsstraßen sollen Autofahrer daran denken, Platz für Rettungsfahrzeuge zu schaffen. Im Ernstfall kann das Leben retten. Rettungsgassen funktionieren nur, wenn alle Verkehrsteilnehmer diese Regelung beachten! Weitere Infos unter s.rlp.de/FpC

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Trier

Telefon: 0651-9779-0
E-Mail: pptrier.presse@polizei.rlp.de
www.polizei.rlp.de/pp.trier

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Quelle zur Veröffentlichung frei.

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