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POL-PPTR: Brandursache Asche - eine unterschätzte Gefahr Brandermittler der Polizei Saarburg gibt Hinweise zur Vermeidung von Bränden

POL-PPTR: Brandursache Asche - eine unterschätzte Gefahr
Brandermittler der Polizei Saarburg gibt Hinweise zur Vermeidung von Bränden
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Trier/Saarburg/Region (ots)

Das Heizen mit Holz erfreut sich auch in unserer Region großer Beliebtheit.

Während der Betrieb der meist modernen Öfen problemlos verläuft, erweist sich die Entsorgung der Asche als unterschätzte Gefahrenquelle und Brandursache. Früher vorhandenes Erfahrungswissen und Gefahrenbewusstsein über das Heizen mit Holzöfen ist scheinbar in Vergessenheit geraten.

Die Tatsache, dass Asche bis zu zehn Tagen gefährlich bleiben kann, ist vielen Betreibern von Holzöfen und -heizungen nicht bekannt und stellt eine immer wieder unterschätzte Brandursache dar.

Das bedeutet konkret, dass selbst wenn das Feuer erloschen ist und die Asche oberflächlich kalt erscheint, die Gefahr eines erneuten Aufflammens besteht - oft mit verheerenden Folgen.

In dieser Heizperiode stellten die Brandermittler der Kriminalpolizei Saarburg bereits zweimal die unsachgemäße Entsorgung scheinbar erkalteter Asche als Ursache für Brände fest.

Deshalb möchte die Polizeiinspektion Saarburg in Abstimmung mit den VG-Feuerwehrleitern, Bernhard Hein für die VG Saarburg und Mario Gaspar für die VG Konz, auf einen vorsichtigeren und sachgemäßen Umgang mit Asche hinweisen.

Zur Vermeidung von Bränden sollten folgende Hinweise beachtet werden:

   - Füllen Sie Asche niemals in Kunststoffbehälter ein!
   - Lagern Sie aus einer Feuerstelle entnommene Asche in 
     verschließbaren und nicht brennbaren Behältern außerhalb des 
     Hauses. Spezielle Metallgefäße sind im Fachhandel erhältlich.
   - Stellen Sie Aschebehälter niemals auf einem brennbaren 
     Untergrund (z.B. Holzdielen) oder in der Nähe von brennbaren 
     Materialien (z. B. Isolierung von Fassaden, Sträuchern etc.) ab.

Neben diesen grundlegenden Punkten stellt auch das Aufsaugen von Asche mit einem handelsüblichen Staubsauger eine weitere Gefahrenquelle dar. Hierzu dürfen nur geeignete Aschesauger mit speziellen Auffangbehältern aus Metall verwendet werden.

Erst nach einer Zwischenlagerung der Asche in dafür vorgesehenen Metallbehältern, die über einen längeren Zeitraum erfolgen sollte, ist deren endgültige Entsorgung ratsam. Die Zwischenlagerung sollte möglichst im Außenbereich an einem windgeschützten Ort erfolgen.

Holzasche von unbehandeltem Holz kann in kleinen Mengen im Garten kompostiert werden. Auskühlt darf die Holzasche in kleinen Mengen auch zum Restabfall gegeben werden.

Der Brandermittler der Polizeiinspektion Saarburg, Kriminalhauptkommissar Andreas Görgen, führt abschließend aus: "Ein fahrlässiger Umgang mit Asche birgt im Schadenfall, neben möglichen Problemen bei der Schadensregulierung, auch das Risiko, strafrechtlich zur Verantwortung gezogen zu werden."

Interessierte an weitergehender Beratung zu diesem sicherheitsrelevanten Themenkomplex finden in den örtlichen Wehrführern kompetente Ansprechpartner.

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Trier

Telefon: 0651-9779-0
E-Mail: pptrier.presse@polizei.rlp.de
www.polizei.rlp.de/pp.trier

Pressemeldungen der Polizei Rheinland-Pfalz sind unter Nennung der
Quelle zur Veröffentlichung frei.

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