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POL-PPTR: Fahrradfahren in der Fußgängerzone - nur wenn es erlaubt ist

POL-PPTR: Fahrradfahren in der Fußgängerzone - nur wenn es erlaubt ist
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Trier (ots)

Immer wieder kommt es in der Trierer Fußgängerzone zu gefährlichen Situation, wenn Fahrradfahrer zu schnell oder zu dicht an Fußgängern vorbeifahren. Und das auch tagsüber, wenn das Befahren der Fußgängerzone verboten ist. Alleine am vergangenen Dienstag, 15. Mai, verwarnten Beamte der Polizeiwache Innenstadt 16 Radler, die trotz Verbots durch die stark frequentierte Fußgängerzone fuhren. Dabei sind die Regeln in der Trierer Fußgängerzone klar: zwischen 11 und 19 Uhr dürfen Fahrräder hier lediglich geschoben werden. Außerhalb dieser Zeit dürfen Radler zwar mit ihrem Drahtesel durch die Fußgängerzone fahren. Aber dann nur mit Schrittgeschwindigkeit, ohne Fußgänger zu behindern oder gar zu gefährden. Denn hier gilt: Fußgänger haben Vorrang vor allen anderen Verkehrsteilnehmern. "Gerade im Frühjahr und Sommer beobachten wir immer wieder rücksichtslose Fahrradfahrer die zwischen Fußgängern, Geschäftsauslagen und Flächen der Außengastronomie geradezu im Slalom fahren," sagt Polizeihauptkommissar Siegfried Müller von der Polizeiwache Innenstadt, "besonders gefährlich kann dieses Verhalten für alte Menschen oder Kinder sein." Zwar seien im vergangenen Jahr lediglich zwei entsprechende Verkehrsunfälle in der Fußgängerzone aufgenommen worden aber die Beschwerden über rücksichtlose Fahrradfahrer in der Fußgängerzone seien im Frühjahr wieder angestiegen.

Die Polizeiwache Innenstadt weist daraufhin, dass auch zukünftig vermehrt Kontrolle bzgl. des Fahrradverkehrs in der Fußgängerzone durchgeführt werden. Fahren Fahrradfahrer verbotenerweise durch die Fußgängerzone kann das mit einem Verwarnungsgeld von 15 bis 30 Euro geahndet werden.

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Trier

Telefon: 0651-9779-0
E-Mail: pptrier.presse@polizei.rlp.de
www.polizei.rlp.de/pp.trier

Pressemeldungen der Polizei Rheinland-Pfalz sind unter Nennung der
Quelle zur Veröffentlichung frei.

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