POL-PPTR: Medieninformation der Staatsanwaltschaft Trier zum Schusswaffengebrauch durch einen Polizeibeamten in Prüm am 21.06.2018
Trier/Prüm (ots)
Die Staatsanwaltschaft Trier führt gegen einen Polizeibeamten der Polizeiinspektion Prüm ein Ermittlungsverfahren wegen des Anfangsverdachts der gefährlichen Kör-perverletzung, nachdem dieser bei einem Einsatz am 21.06.1018 von der Schuss-waffe Gebrauch machte.
Weiterhin hat sie gegen den 45 Jahre alten Mann, der bei dem polizeilichen Schusswaffengebrauch verletzt wurde - einen syrischen Staatsangehörigen, der bereits seit mehreren Jahren in Deutschland lebt - ebenfalls ein Ermittlungsverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung eingeleitet.
Am Vormittag des 21.06.2018 begab sich eine Streifenwagenbesatzung der Polizeiinspektion Prüm aufgrund eines telefonischen Hinweises zu dem Parkplatz eines Supermarkts in der Bahnhofstraße in unmittelbarer Nähe des Prümtalradweges. Dort solle sich im Bereich des Radweges eine verdächtige Person aufhalten, die einen Zaunpfahl mit sich führe und auffällig umherlaufe.
Nach den bisher vorliegenden Erkenntnissen soll die verdächtige Person die beiden Polizeibeamten, nachdem diese sie angesprochen hatten, unvermittelt mit dem Zaunpfahl attackiert haben. Hierbei erlitt einer der beiden Beamten Verletzungen im Bereich des Armes und der Schulter.
Der von den Schlägen getroffene Beamte soll in dem Kampfgeschehen seine Dienstwaffe gezogen und einen Schuss abgegeben haben, der den Angreifer im Bereich des Oberschenkels verletzte.
Der Angreifer befindet sich derzeit in stationärer ärztlicher Versorgung im Krankenhaus. Lebensgefahr besteht nicht. Nach den derzeit vorliegenden Erkenntnissen soll dieser psychisch erkrankt sein.
Gegen den Polizeibeamten, der den Schuss abgegeben hat, hat die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren wegen des Anfangsverdachts der gefährlichen Körperverletzung eingeleitet, in dessen Rahmen insbesondere zu prüfen sein wird, ob der Beamte in Notwehr gehandelt hat. Der Beamte wurde aufgrund seiner Verletzungen im Krankenhaus ambulant behandelt.
Gegen den 45-Jährigen wird wegen des Angriffs mit dem Holzpfahl wegen gefährlicher Körperverletzung ermittelt.
Weitergehende Informationen zum Sachverhalt liegen der Staatsanwaltschaft bisher noch nicht vor. Ergänzende Angaben können daher auch auf Nachfrage nicht erteilt werden.
Etwaige der Polizei bislang nicht bekannte Zeugen des Tatgeschehens werden gebeten, sich bei der Polizeiinspektion Prüm, 06551/9420 oder der Kriminalpolizei in Trier, 0651/97792290, zu melden.
Rechtliche Hinweise:
Eine gefährliche Körperverletzung begeht u.a., wer einen anderen mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs verletzt.
Gemäß § 32 Strafgesetzbuch handelt derjenige nicht rechtswidrig, wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist. Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
Gemäß § 152 Abs. 2 der Strafprozessordnung ist die Staatsanwaltschaft verpflichtet zu ermitteln, wenn ihr zureichende tatsächliche Hinweise auf verfolgbare Straftaten bekannt werden. Die Aufnahme von Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft be-deutet mithin weder, dass Beschuldigte eines Ermittlungsverfahrens sich tatsächlich strafbar gemacht haben noch dass für ihre spätere Verurteilung eine überwiegende Wahrscheinlichkeit besteht.
gez. (Fritzen ) Leitender Oberstaatsanwalt Staatsanwaltschaft Trier 0651/992040
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