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POL-PPTR: Medieninformation der Staatsanwaltschaft Trier; Familiendrama in Trier-Süd am 21.10.2018 (Folgemitteilung zur Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Trier vom 21.10.2018)

Trier (ots)

Die Ermittlungen zu dem tragischen Familiendrama in Trier-Süd am frühen Sonntag-abend, das in einem Blutbad endete, dauern an.

Inzwischen hat die Staatsanwalt-schaft Trier ein Ermittlungsverfahren gegen den 63-jährigen Vater der 35-jährigen Tochter wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung eingeleitet.

Hintergrund der Tat ist nach den bisherigen Erkenntnissen eine schwere Erkrankung der Tochter, aufgrund derer sie in der Vergangenheit wiederholt Selbsttötungsgedan-ken geäußert haben soll. Nach vorläufiger Bewertung der bisherigen Ergebnisse der von der Kriminaldirektion Trier geführten Ermittlungen geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass der 63-jährige Vater, der sich zuvor aufopferungsvoll um seine Toch-ter gekümmert hatte, vor diesem Hintergrund dazu entschloss, sowohl das Leben sei-ner Tochter als auch sein eigenes zu beenden. Bei einem Besuch in der von seiner Tochter allein bewohnten Wohnung in der Nikolausstraße fügte er dieser mit einem Cuttermesser stark blutende, lebensgefährliche Schnittverletzungen am Hals und eine Stichverletzung im Oberkörperbereich zu. In der Annahme, seiner Tochter tödliche Verletzungen zugefügt zu haben, rammte er sich anschließend selbst ein Messer in die Brust, um sich selbst zu töten. Sowohl die Tochter als auch der Vater überlebten jedoch ihre schweren Verletzungen. Sie befinden sich inzwischen außer Lebensgefahr.

Da der Messerangriff auf die Tochter für diese nach den bisherigen Erkenntnissen völlig überraschend erfolgte, so dass sie keine Abwehrmöglichkeit gehabt haben dürf-te, liegen Anhaltspunkte für eine heimtückische Begehungsweise vor. Die Staatsan-waltschaft hat daher gegen den 63-jährigen Vater Haftbefehl wegen versuchten Mor-des und gefährlicher Körperverletzung beantragt.

Er ist heute dem Ermittlungsrichter beim Amtsgericht Trier vorgeführt worden, der antragsgemäß Haftbefehl erlassen hat. Die Ermittlungen zu den weiteren Einzelheiten des Geschehens und den Hintergrün-den der Tat dauern an. gez. (Fritzen ) Leitender Oberstaatsanwalt

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Trier

Telefon: 0651-9779-0
E-Mail: pptrier.presse@polizei.rlp.de
www.polizei.rlp.de/pp.trier

Pressemeldungen der Polizei Rheinland-Pfalz sind unter Nennung der
Quelle zur Veröffentlichung frei.

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