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POL-PPTR: Ungeklärtes Tötungsdelikt aus der Eifel in "Aktenzeichen XY-Spezial: Cold Cases"

POL-PPTR: Ungeklärtes Tötungsdelikt aus der Eifel in "Aktenzeichen XY-Spezial: Cold Cases"
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Gerolstein (ots)

In der Fernsehsendung "Aktenzeichen XY-Spezial: Cold Cases" am kommenden Mittwoch, 4. November, um 20.15 Uhr im ZDF wird ein Fall der Trierer Kripo behandelt: Im Februar 1982 wurde der damals 19-jährige Ulrich Oehms aus Gerolstein Opfer eines Verbrechens. Die Tat wurde bis heute nicht geklärt. Die Staatsanwaltschaft hat eine Belohnung für Hinweise ausgesetzt. Oberstaatsanwalt Dr. Eric Samel von der Staatsanwaltschaft Trier wird per Videostream live in die Sendung geschaltet.

Am 19. Februar 1982 findet ein Zeuge gegen 16.30 Uhr eine bis zur Unkenntlichkeit verbrannte Leiche in einer Lavagrube in der Nähe der Kasselburg bei Gerolstein. Bei dem Toten handelte es sich um den in Gerolstein lebenden 19-jährigen Ulrich Oehms. Aufgrund der Ermittlungen geht man davon aus, dass der junge Mann nicht am Fundort des Leichnams, sondern woanders getötet wurde. Anschließend hat der Täter den Körper des Toten in die Lavagrube transportiert und dort angezündet. Hoffnungen setzt die Polizei unter anderem auf die Veröffentlichung eines Phantombildes. Es zeigt einen etwa 20-jährigen Mann, der zusammen mit dem Getöteten zuvor in Gerolstein gesehen wurde. Der Mann war etwa 180 cm groß und schlank, er hatte mittelblondes vermutlich dauergewelltes Haar und trug eine blaue, blazerartige Jacke und eine blaue Stoffhose. Die Rolle dieses jungen Mannes ist bis heute unklar. Er kann zumindest ein wichtiger Zeuge für die Kripo sein. Staatsanwaltschaft und Polizei sind davon überzeugt, dass die Tat einen lokalen Hintergrund hat. Sie gehen davon aus, dass es Personen aus dem Umfeld des Opfers gibt, die entscheidende Hinweise zur Aufklärung der Tat geben können. Für Hinweise, die zur Aufklärung der Tat sowie zur Täterermittlungen führen, ist eine Belohnung in Höhe von 5.000 Euro ausgesetzt. Über die Zuerkennung und ggf. Verteilung der Belohnung an Berechtigte wird unter Ausschluss des Rechtsweges entschieden. Die Belohnung ist ausschließlich für Privatpersonen und nicht für Beamtinnen und Beamte bestimmt, zu deren Berufspflichten die Verfolgung von Straftaten gehört. Ebenfalls ausgeschlossen sind unmittelbar durch die Tat geschädigte Personen. Die Belohnung kann ebenfalls unter Wahrung der Vertraulichkeit, z.B. über einen Mittelsmann ausgezahlt werden. Hinweise werden erbeten an die Kriminaldirektion Trier unter der Telefonnummer 0651/9779-2480 oder per Email an kdtrier.hinweisaufnahme@polizei.rlp.de Für Personen, die sich vertraulich an die Ermittler wenden wollen, ist unter der Telefonnummer 0152/28854968 ein "Vertrauenstelefon" eingerichtet, an dem Hinweise ohne Angaben zu Ihrer Identität, gegeben werden können.

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Trier

Telefon: 0651-9779-0
E-Mail: pptrier.presse@polizei.rlp.de
www.polizei.rlp.de/pp.trier

Pressemeldungen der Polizei Rheinland-Pfalz sind unter Nennung der
Quelle zur Veröffentlichung frei.

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