POL-PPTR: Schon wieder missachten Fahrer von Holztransporten die gesetzlichen Vorgaben
Morbach/B-327 (ots)
Im Laufe des heutigen Morgens führten Beamten der Schwerlastkontrolltruppe der PD Wittlich auf der B-327 im Bereich Morbach bis zum Mittag erneut mehrere Verkehrskontrollen von Holztransportern durch und mussten aufgrund Verstößen gegen die gesetzlichen Vorgaben schon wieder die Weiterfahrten untersagen.
Den ersten Verstoß gegen das zulässige Gesamtgewicht von 40t stellten die Beamten bei einem Holztransport aus Luxemburg fest, welcher Fichtenstämme zu je 5m geladen hatte. Dieser war auf dem Weg von Luxemburg zu einem Sägewerk bei Morbach. Bei einer Verwiegung des Holztransportes auf einer Waage wurde ein Gesamtgewicht von fast 44t und somit einer Überladung von fast 10% festgestellt.
Einen weiteren Holztransport aus dem Saarland stoppten die Beamten im weiteren Verlaufe des morgens. Dieser war mit Douglasienstämmen, je 5m Länge, beladen und war auf dem Weg von Argenthal in ein Sägewerk bei Ramstein. Hier stellten die Beamten zunächst beim Fahrer Alkoholgeruch in der Atemluft fest und durch einen Alkoholtest vor Ort kam der Verdacht auf, dass der Fahrer knapp über 0,5 Promille haben könnte. Bei einem anschließenden gerichtsverwertbaren Test auf der Polizeidienststelle wurde jedoch zum Glück des Fahrers ein Wert von 0,38 Promille festgestellt. Die Weiterfahrt wurde hier trotzdem aus Sicherheitsgründen untersagt. Ein von der Halterfirma entsandter Ersatzfahrer übernahm den Holztransport und auch hier wurde dann auf einer Waage ein Gesamtgewicht von knapp 44t verwogen.
Einen dritten Holztransport aus dem Rhein-Hunsrück-Kreis hielten die Beamten dann gegen Mittag an. Dieser hatte ebenfalls Douglasienstämme von ca.5m Länge bei Briedel (Mosel) geladen und war ebenfalls unterwegs zum Sägewerk bei Ramstein. Bei der anschließenden Verwiegung des Holztransportes auf einer Waage wurde ein Gesamtgewicht von knapp 46,5t und somit eine Überladung von über 16% festgestellt.
Da für alle drei Holztransporte ein zulässiges Gesamtgewicht von 40t galt, erwartet die Fahrer und Verantwortlichen in den Unternehmen jeweils ein Bußgeld und Punkte im Verkehrszentralregister.
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