POL-PPTR: Polizeiliches Sicherheitskonzept am Trierer Weihnachtsmarkt
Trier (ots)
Die Polizei setzt beim Trierer Weihnachtsmarkt auf ein Sicherheitskonzept aus zivilen und uniformierten Streifen, Absperrungen und Videoüberwachung.
In den vergangenen Wochen haben die Beamten gemeinsam mit den Sicherheitsverantwortlichen eine Konzeption erarbeitet, die sowohl dem Bedürfnis der Besucher auf größtmögliche Sicherheit gerecht wird als auch die Beeinträchtigungen rund um den Weihnachtsmarkt auf ein unvermeidbares Maß reduziert. Mobile und stationäre Absperrungen sorgen an den Zufahrten zum Weihnachtsmarkt für Sicherheit.
Zu den Öffnungszeiten werden uniformierte Beamtinnen und Beamte auf dem Weihnachtsmarktgelände präsent sein. Sie stehen auch als Ansprechpartner für die Besucherinnen und Besucher und Aussteller zur Verfügung. Die uniformierten Einsatzkräfte sind u.a. mit Bodycams ausgestattet. Unterstützt werden sie von Beamtinnen und Beamten in ziviler Kleidung, die Störungen und Gefahren frühzeitig erkennen sollen.
Eine Besonderheit des Polizeieinsatzes auf dem Trierer Weihnachtsmarkt ist die internationale Streife. An den Samstagen werden die Beamtinnen und Beamten der Polizeiinspektion Trier gemeinsam mit ihren Kolleginnen und Kollegen aus Luxemburg, Frankreich, dem Saarland, der Bundespolizei des Kommunalen Vollzugsdienstes der Stadt Trier auf dem Weihnachtsmarkt präsent sein.
Zur Überwachung der Flächen auf dem Hauptmarkt und dem Domfreihof setzt die Polizei drei Videokameras ein. Hiermit sollen möglichst frühzeitig Störungen oder Gefahrensituationen erkannt und Einsatzkräfte dirigiert werden. Darüber hinaus können die Aufnahmen im Falle von Straftaten zur Strafverfolgung herangezogen werden und in die polizeilichen Ermittlungen einfließen. Sollten die Aufnahmen nicht für Ermittlungszwecke genutzt werden, werden sie nach spätestens 30 Tagen gelöscht. Weitere Informationen finden Sie unter https://s.rlp.de/Yoz
Bzgl. der Zutrittsregelungen zum Weihnachtsmarkt verweisen wir auf die Pressemitteilung der Stadt Trier zur Anwendung der 2-G-Regel. https://s.rlp.de/1p0Xw
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