POL-PPTR: Manche lernen es nie - Polizei stoppt wieder überladenen Holztransport und einen Raser
Morbach/Wittlich (ots)
Heute Mittag wurde in der Ortslage Morbach durch Beamte der Schwerlastkontrollgruppe der PD Wittlich wieder einmal ein Holztransport aus Luxemburg gestoppt, welcher die gesetzlichen Gewichte von max. 40 Tonnen nicht einhalten konnte. Dabei wurde derselbe Holztransport von den Beamten erst Mitte letzten Monats auf der BAB A-64 kontrolliert und mit knapp 54,5 Tonnen (über 36% zu schwer) verwogen. Wie damals hatte der Holztransport heute wiederum Fichtenstämme (ca.5m Länge) geladen, die aus Belgien stammten und ins Sägewerk in Morbach verbracht werden sollten. Auch heute ließ alleine das rein Äußere des Holztransportes nichts Gutes erahnen, denn wieder erhärtete sich dann auch schnell der Verdacht, dass der Holztransport wie im Oktober überladen sein könnte. Auf der Waage wurde der Holztransport dann mit 48,5 Tonnen verwogen, was eine Überladung von über 21% bedeutet. Aber warum schon wieder zu schwer? Wie im Oktober hatte der Fahrer sein 2 Jahre altes Kind mit im Führerhaus und erklärte auf Nachfrage, dass er den Kleinen mitnehmen müsse und es keinerlei Betreuung für den kleinen Jungen gäbe. Weiter erklärte der Fahrer den Beamten gegenüber, dass sein Holztransport trotz Protesten seinerseits immer wieder zu vollgeladen werde und er so fahren müsse. Den Fahrer und das Unternehmen erwartet nun, unter anderem wegen Vorsatz, ein erhebliches Bußgeld. Im Anschluss an die Verwiegung wurde der Holztransport noch in das nahegelegene Sägewerk in Morbach begleitet. Auf dem Weg zur Dienststelle stoppten die Beamten auf der B-50 (neu) kurz vor dem Plattener Kreisel dann noch einen Raser. Ein Pkw mit Anhänger, auf dem ein Pkw geladen war, raste hier über die B-50 (neu) mit teilweise 120 Km/h statt der für ihn erlaubten 80 Km/h. Dabei geriet das Gespann einmal fast außer Kontrolle, als es zu schlingern begann. Der deutsche Fahrer wurde dann gestoppt und auf seine Fahrweise ausdrücklich hingewiesen. Nach Zahlung eines Bußgeldes konnte er in ordnungsgemäßer Fahrweise seine Fahrt fortsetzen.
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