POL-PPTR: Polizei zieht positive Bilanz nach Kundgebungen in Trier
Trier (ots)
Über 400 Menschen haben am Samstag, 11. Dezember, ab 11 Uhr auf dem Trierer Viehmarktplatz gegen die Corona-Vorschriften und die geplante Impfpflicht demonstriert. Etwa 100 Personen vornehmlich aus dem linken Spektrum hatten sich zur Gegendemonstration eingefunden.
Im Vorfeld der beiden Kundgebungen hatte es Absprachen zwischen Polizei und Ordnungsbehörde der Stadt Trier und den Versammlungsanmeldern gegeben, nach denen beide Versammlungen stationär auf dem Viehmarktplatz abgehalten werden. Um die Einhaltung der Auflagen und einen störungsfreien Ablauf beider Versammlungen zu gewährleisten, hatte die Polizei die Versammlungsflächen für beide Demonstrationen mit Gittern abgegrenzt. Etwa 100 Corona-Maßnahmen-Kritiker durften den abgesperrten Bereich nicht betreten, da die von der Versammlungsbehörde festgelegte Teilnehmerzahl bereits erreicht war. Diese Menschen versammelten sich teils dicht gedrängt im Bereich der Viehmarktstraße, so dass die Polizei wiederholt zur Einhaltung der Corona-Vorschriften, insbesondere zur Einhaltung des Mindestabstandes auffordern musste. Insgesamt erteilte die Polizei mehrere Platzverweise und erstattete drei Ordnungswidrigkeitenanzeigen. Gegen 12.40 Uhr wurden beide Versammlungen beendet.
Die Polizei zieht eine positive Bilanz ihres Einsatzes. "Versammlungen können im Moment nur durchgeführt werden, wenn sich alle Beteiligten an die einschränkenden Auflagen halten. Oberste Priorität für alle durchgeführten Versammlungen ist die Gewährleistung des Gesundheitsschutzes. Werden die Auflagen nicht beachtet, sind sie unwirksam und wir müssten in Absprache mit der Stadt die Versammlung beenden und auflösen. Insgesamt sind die Absprachen, die im Vorfeld mit den Versammlungsanmeldern getroffen wurden, größtenteils eingehalten worden," sagt Einsatzleiter Polizeidirektor Ralf Krämer, "dennoch bleiben die Einschreitschwellen der Polizei bei festgestellten Auflagenverstößen niedrig. Wir haben mit unserem Einsatzkonzept und der Trennung beider Versammlungen einen störungsfreien Ablauf gewährleistet."
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