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POL-PPTR: Schrottreifer Sattelzug auf BAB 60

Trier (ots)

Am Freitagvormittag, 8. September, um 11:50 Uhr haben Polizeibeamte der Zentralen Verkehrsdienste des Polizeipräsidium Trier eine nahezu schrottreife Sattelzugkombination auf der A 60 auf dem Rastplatz Fintenkapelle aus dem Verkehr gezogen.

Die rumänische Sattelzugkombination, bestehend aus einer Sattelzugmaschine in Form eines Transporters und einem Sattelauflieger, befuhr aus Belgien kommen die A60 in Fahrtrichtung Wittlich und transportierte einen PKW. Als Fahrtziel gab der Fahrer gegenüber den eingesetzten Beamten an, mehrere Fahrzeuge in der Bundesrepublik abzuholen um anschließend nach Rumänien zu fahren.

Bereits auf den ersten Blick wirkte das Fahrzeug äußerst marode, bei genauerer Betrachtung wurde es dann jedoch umso schlimmer.

Die Experten stellten bei der anfänglichen technischen Unterwegskontrolle fest, dass an der Zugmaschine der rechte Radbremszylinder der Vorderachse mitsamt dem dazugehörigen Bremssattel ohne Funktion war, da der Bremsbelag fehlte. Der Bremsschlauch war abgeklemmt, das offene Ende hatte jemand abgeknickt und mit Draht an der Vorderachse befestigt. Zudem konnte vor Ort enormer Ölverlust festgestellt werden sowie ein Defekt an der Airbag-Einrichtung. Eine Kontrolle der Lenk -und Ruhezeiten des Fahrers konnte nicht durchgeführt werden, da das Kontrollgerät ebenfalls einen technischen Defekt vorwies.

Infolgedessen wurde die Sattelzugkombination zur nächst gelegenen KFZ-Prüfstelle nach Wittlich-Wengerohr verbracht. Es wurde u.a. eine Prüfung des Tachographen durchgeführt. Bei der anschließenden gründlichen technischen Unterwegskontrolle wurden zahlreiche technische Mängel an der Zugmaschine, als auch am Sattelanhänger festgestellt. Neben der funktionslosen Betriebsbremse der Zugmaschine sowie des Sattelanhängers wies die Fahrzeugkombination Mängel an tragenden Bauteilen, den Aufhängungen, der Abgasanlage und Fehler des Airbag-Systems auf. Die Fahrzeuge wurden durch den Prüfingenieur als verkehrsunsicher eingestuft. Zudem war die Fahrzeugkombination nicht zulässig.

Aufgrund des technischen Zustandes wurde beiden Fahrzeugen die Zulassung entzogen, die amtlichen Kennzeichen sichergestellt und die Weiterfahrt untersagt. Zudem wurde vor Ort eine Sicherheitsleistung durch die Polizeibeamten einbehalten. Der Sattelschlepper muss von einem Spezialunternehmen zur nächsten Werkstatt geschleppt und dort wieder fahrtüchtig gemacht werden.

Es wird ein Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen den Spediteur und den Fahrer eingeleitet, welches in solchen Fällen üblicherweise mit Geldbußen im hohen vierstelligen Bereich endet. Für die Kosten der technischen Untersuchung muss der Fahrer und der Unternehmer aufkommen. Nach Angaben des Fahrers hatte der Eigentümer des Fuhrunternehmens Kenntnis vom Zustand des Lkw.

Rückfragen bitte an:

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