POL-PPTR: Vorsicht: Unsichere Bezahlmethoden
Trier (ots)
In der Vergangenheit wurden bei der Polizei mehrere Betrugsfälle im Zusammenhang mit der Bezahlmethode Nachnahme beanzeigt.
In einem Fall kaufte der Geschädigte über die Verkaufsplattform EbayKleinanzeigen bei den bislang unbekannten Tätern Schmuck. Der Mann bezahlte die Ware direkt bei der Zustellung und in Form einer Nachnahmegebühr. Beim Öffnen des Pakets stellte der Geschädigte fest, dass sich in dem Paket lediglich eine Wasserflasche und nicht der bestellte Schmuck befindet.
Bereits in der Vergangenheit ereigneten sich ähnlich gelagerte Sachverhalte. Die unbekannten Täter drängen darauf, dass die Bezahlung der Ware im Rahmen der Zustellung und in Form einer Nachnahmegebühr erfolgt. Sie preisen die Bezahlmethode als sicher an, da die Ware zum Zeitpunkt der Bezahlung bereits vor Ort beim Käufer sei. Letztendlich ist das Ziel der unbekannten Täter, dass die Geschädigten die Nachnahmegebühr am Tag der Paketzustellung bezahlen. Diese wird daraufhin kurz darauf an das Täterkonto überwiesen. Beim Öffnen des Paketes stellen die Geschädigten jedoch fest, dass sich in dem Paket lediglich minderwertige Ware befindet. Ist die Zahlung der Nachnahmegebühr bereits vor dem Öffnen des Paketes erfolgt, kann die Post die Zahlung nicht mehr stoppen.
Die Polizei weist daraufhin, dass ein Warenkauf mit einer Zahlung per Nachnahme keine sichere Bezahlmethode ist.
Dazu können Sie sich unter folgendem Link über die Hinweise der Verbraucherzentrale informieren:
https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/digitale-welt/onlinehandel
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