POL-PPTR: Telefonbetrüger ertappt - Abholerin festgenommen
Aach (ots)
Am Donnerstag, 28. März, gegen 11:30 Uhr, erhielt ein 68-Jähriger aus Aach den Anruf einer angeblichen Polizeibeamtin. Seine Tochter habe einen tödlichen Verkehrsunfall verursacht, erklärte diese ihm am Telefon. Zur Abwendung der nun drohenden Untersuchungshaft müsse er eine Kaution zahlen. Der Mann erkannte die Betrugsmasche "Schockanruf/falsche Polizeibeamtin" sofort und blieb am Telefon, während seine Frau die "richtige" Polizei informierte.
Im weiteren Verlauf des Telefonates wurde der Hörer an einen angeblichen Staatsanwalt weitergegeben. Die geforderte Kaution würde von einer Mitarbeiterin des Amtsgerichts an der Wohnanschrift des Geschädigten abgeholt werden. Dieser spielte weiter mit und versprach den Betrügern Wertgegenstände in fünfstelligem Gegenwert.
Wenig später erschien tatsächlich die angebliche Gerichtsmitarbeiterin an der Haustür des von ihnen auserkorenen Opfers und übernahm die Tasche mit den vermeintlichen Wertgegenständen. Kurz nach der Übergabe nahmen die alarmierten Polizeikräfte die 18-jährige Abholerin in Tatortnähe fest.
Dieser Fahndungserfolg war ausschließlich auf das umsichtige und couragierte Handeln des 68-jährigen zurückzuführen. Dafür bedankte sich die Polizei ausdrücklich.
Am Freitag, 29. März, wurde die junge Frau auf Antrag der Staatsanwaltschaft Trier dem Ermittlungsrichter am Amtsgericht Trier vorgeführt, der die Untersuchungshaft anordnete.
Nach wie vor überziehen die Täter die Region in unregelmäßigen Abschnitten mit ihren betrügerischen Telefonaten, um als falsche Polizeibeamte, durch Schockanrufe, mit Gewinnversprechen oder anderen kriminellen Methoden an das Geld von überwiegend lebensälteren Menschen zu gelangen.
Die Polizei rät zu folgenden Verhaltensweisen:
- Geben Sie am Telefon keine Details zu Ihren finanziellen Verhältnissen preis.
- Lassen Sie sich am Telefon nicht unter Druck setzen, legen Sie einfach auf.
- Kontaktieren Sie unmittelbar die von den Tätern benannten Kinder/Angehörigen.
- Übergeben sie niemals Geld an unbekannte Personen.
- Ist die Geschichte wirklich plausibel? In Deutschland muss z. B. für lebensnotwendige medizinische Behandlungen oder zur Freilassung aus polizeilichem Gewahrsam niemals Geld vorgestreckt werden.
- Bei Zweifeln informieren Sie umgehend die Polizei. Wählen sie selbst den Notruf und nutzen Sie keine Rückruffunktion ihres Telefons.
- Erzählen Sie insbesondere lebensälteren Angehörigen und Bekannten von der Betrugsmasche.
Weitergehende Informationen zu diesen Betrugsmaschen finden Sie online unter https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/betrug/
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