POL-PPTR: Untersagungen der Weiterfahrt wegen Überladung und mangelnder Ladungssicherung
Platten / Gindorf (ots)
Bei einer Kontrolle des gewerblichen Güterverkehrs durch Beamte der Schwerlastkontrollgruppe des Polizeipräsidiums Trier wurden am gestrigen Nachmittag ein überladener Holztransport und ein Lkw-Gespann wegen mangelnder Ladungssicherung aus dem Verkehr gezogen. Zunächst stoppten die Beamten auf der B-50 (neu) in Höhe des Plattener Kreisels einen luxemburgischen Holztransport, welcher auf dem Weg in den Hunsrück zu einem Sägewerk war. Dieser war mit kurzen Douglasienstämmen beladen. Es wurde eine etwaige Überladung errechnet, wobei die Achslastwaage im Lkw des Holztransportes den Verdacht noch weiter erhärtete. Bei einer Verwiegung auf einer nahegelegenen Waage wurde ein Gesamtgewicht von knapp 52 Tonnen festgestellt, was eine Überladung von ca.30% bedeutete. Zudem wurden an der Deichsel des Anhängers technische Mängel festgestellt, die alleine jedoch eine Weiterfahrt gestatteten. Die Weiterfahrt wurde jedoch aufgrund der deutlichen Überladung untersagt und ein Teil der Douglasienstämme an geeigneter abgeladen. Danach durfte der Holztransport seine Fahrt zum Sägewerk fortsetzen. Den Fahrer erwartet nun ein Ordnungswidrigkeitenverfahren und gegen das Unternehmen wird ein Verfahren eingeleitet, wonach der Frachterlös eingezogen werden kann. Kurz danach wurde ein mit Wingertspfählen beladenes Lkw-Gespann angehalten, wobei die Ladung nur unzureichend und falsch gesichert war. Auch hier untersagten die Beamten die Weiterfahrt. Das Gespann wurde zu einem nahegelegenen Betrieb begleitet, wo eine Um- bzw. Abladung stattfand und die Ladung ausreichend und neu gesichert wurde. Danach konnte der Fahrer auch hier seine Fahrt fortsetzen. Bei der Kontrolle wurden ebenfalls Verstöße gegen die Sozialvorschriften festgestellt, weswegen ein Bericht an die zuständige Gewerbeaufsicht erfolgt. Zudem wird gegen den Fahrer ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen der mangelhaften Ladungssicherung eingeleitet. Bei weiteren Kontrollen wurden Verstöße gegen die Sozialvorschriften, gegen das Güterkraftverkehrsgesetz sowie mehrere geringe technische Mängel festgestellt.
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