POL-PDWO: Worms - Sichtung von sog. "Killerclowns"
Erschrecken kann Straftat darstellen
Worms (ots)
In den vergangenen Tagen wurden der Polizei Worms insgesamt drei Sichtungen eines so genannten "Killerclowns" gemeldet. Die Betroffenen, darunter auch Kinder, können die beobachtete Person wie folgt beschreiben:
ca. 1,70 Meter groß, bekleidet mit einem Clownskostüm, dunkel im Gesicht angemalt, trug eine dunkelrote Perücke sowie eine rote Nase.
In allen Fällen habe die gesichtete Person zunächst den Betroffenen aus einer bestimmten Entfernung zugewunken und sei dann geflüchtet. Verletzt wurde glücklicherweise bisher niemand. In jedem der genannten Fälle verliefen sofort eingeleitete polizeiliche Fahndungsmaßnahmen erfolglos.
Die Polizei Worms möchte an dieser Stelle darauf hinweisen, dass es sich bei den "Killerclowns" keinesfalls um einen Spaß handelt. Beim Maskieren verläuft die Grenze zwischen reinem Erschrecken und einem direkten Angriff fließend. Ein schlechter Scherz kann Konsequenzen im Bereich von Ordnungswidrigkeiten oder auch Strafanzeigen nach sich ziehen. Hinzu kommen die Angstzustände der Opfer, welche beispielsweise zu Unfällen führen können.
Hinweise, wie Sie sich bei einer Sichtung Verhalten sollten, finden Sie in der nachfolgenden Pressemeldung des Landeskriminalamtes Rheinland-Pfalz: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/29763/3464603
Wer sachdienliche Hinweise zu dem genannten Fall geben kann, wird gebeten sich mit der Polizei Worms unter der Rufnummer 06241/852-0 in Verbindung zu setzen.
Rückfragen bitte an:
Polizeidirektion Worms
Telefon: 06241 852-116
www.polizei.rlp.de/pd.worms
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