POL-PDWO: Worms-Innenstadt - Verkehrsunfall mit E-Scooter
Worms (ots)
Am gestrigen Mittwoch, 11.09.2019, fährt gegen 15:30 Uhr eine 28-Jährige mit ihrem E-Scooter, vom Lutherplatz kommend, über den Fußgängerüberweg der Stephansgasse. Laut Zeugenaussagen benutzt sie dabei den E-Scooter wie einen herkömmlichen Tretrolle. Auf dem Zebrastreifen kommt es zu einer Kollision mit einer kreuzenden 36-jährigen PKW-Fahrerin. Es entsteht leichter Sachschaden. Verletzt wird niemand.
Bei der Unfallaufnahme stellt die eingesetzte Streife fest, dass die 28-Jährige für ihren E-Scooter keine Versicherung abgeschlossen hat. Gegen sie wurde ein Verfahren wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet. Der E-Scooter wurde sichergestellt.
Am 15. Juni 2019 trat die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung in Kraft. Der neu eingeführte E-Scooter stellt gerade für Pendler eine sinnvolle Ergänzung in ihrer Mobilität dar. Es ist davon auszugehen, dass er auf deutschen Straßen, in Worms und Umgebung das tägliche Straßenbild mitbestimmen wird. Durch z.B. das Verbot der Gehwegnutzung für E-Scooter wird sichergestellt, dass die Mobilitätsinteressen und die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer, insbesondere von Fußgängern, berücksichtigt werden.
Zudem gibt es weitere Regeln, die als E-Scooter Fahrer/in zu beachten sind:
- Im Prinzip ähneln E-Scooter den Fahrrädern. Sie dürfen nicht auf dem Gehweg fahren, sondern müssen ausgewiesene Fahrradwege benutzen und Fußgängern Vorrang gewähren. Ist ein Radweg nicht vorhanden, müssen E-Scooter Fahrer die Fahrbahn benutzen. - Eine Benutzung von Fußgängerzonen ist nicht erlaubt. - Einen Führerschein oder ähnliches wird nicht benötigt, man ist ab 14 Jahren berechtigt einen E-Scooter zu fahren. - Ein E-Scooter darf nicht unbegrenzt unter Alkoholeinfluss gefahren werden. Es gelten dieselben Regeln wie beim Führen eines Kraftfahrzeuges. - Richtungswechsel sind mit Blinkern anzuzeigen. Sind keine vorhanden, müssen eindeutige Handzeichen gegeben werden. - Die Nutzung eines Mobiltelefons ohne Freisprecheinrichtung ist verboten. - Es besteht keine Helmpflicht. Das Tragen eines Helms wird jedoch polizeilich empfohlen.
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