POL-PDWO: Geklärte Unfallflucht
Worms (ots)
Am frühen Nachmittag kam es in der Straße Am Holzhof in Worms zu einer Verkehrsunfallflucht. Der Verursacher, wurde dabei von Zeugen beobachtet. Demnach ist der blaue VW Familienvan beim Wenden gegen den ordnungsgemäß am Fahrbahnrand abgestellten Ford Focus gestoßen und hatte im Anschluss die Unfallörtlichkeit verlassen ohne die erforderlichen Maßnahmen treffen zu lassen.
Das Gesetz sieht hierbei vor, dass sich ein Unfallbeteiligter nicht vom Unfallort entfernen darf, bevor er zugunsten der anderen Unfallbeteiligten die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung durch seine Anwesenheit und durch die Angabe, dass er an dem Unfall beteiligt ist, ermöglicht hat.
Nach ca. 30 Minuten kehrte der VW Fahrer an den Unfallort zurück und gab an, dass er seine Cousine habe abholen müssen.
Dieser Umstand kann ihm durch das Gericht, in besagten Fall, jedoch strafmildernd ausgelegt werden. Hierauf sollte man sich allerdings nicht verlassen.
Sollten Sie also einen Unfall verursachen und beispielsweise der Eigentümer des beschädigten Fahrzeugs nicht vor Ort festzustellen sein, informieren sie ruhig die Polizei. Im Regelfall übernimmt ihre Haftpflichtversicherung die verursachten Schäden. Die Versicherung könnte jedoch bei einer Unfallflucht den Verursacher und Unfallflüchtigen in Regress nehmen, so dass dieser dann nicht nur Seinen, sondern auch den gegnerischen Schaden selbst bezahlen muss.
Rückfragen bitte an:
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