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POL-PDWO: Versammlungen am morgigen Samstag - Die Rolle der Polizei

Worms (ots)

Für den morgigen Samstag, den 25.02.2023, wurden insgesamt drei Versammlungen angemeldet. Die Wormser Polizei steht im engen Austausch mit der Versammlungsbehörde der Stadt Worms und wird mit Einsatzmaßnahmen präsent sein.

Im Kontext demonstrativer Ereignisse steht die Polizei in der öffentlichen Wahrnehmung oftmals in dem Spannungsfeld sie würde andersdenkende Minderheiten bevorzugen und schützen, während sie Gegendemonstranten benachteilige. Wie entsteht dieser Eindruck und welche Rolle hat die Polizei bei Demonstrationen überhaupt inne?

Die Versammlungsfreiheit ist als fundamentales Freiheitsrecht im deutschen Grundgesetz verankert. Das Recht auf Demonstration gilt demnach für alle Bürger und Bürgerinnen und unterscheidet nicht zwischen der Meinung der Mehrheit der Gesellschaft und der Meinung von Minderheiten.

Gerade diese Möglichkeit, auch eine im Großteil der Gesellschaft auf Ablehnung stoßende politische, gesellschafts- oder staatskritische Meinung öffentlich kundgeben zu können, ohne daran gehindert zu werden oder Repressalien fürchten zu müssen, ist bedeutender Pfeiler unseres demokratischen Staatswesens.

So unterschiedlich Menschen sind, so kontrovers sind auch deren Meinungen. Eben diese Meinungen öffentlich austauschen zu können bildet den Kern der Versammlungsfreiheit.

Das Recht sich zu versammeln, ob nun als Kundgebung oder Gegendemonstration, ist an eine friedliche und gewaltfreie Durchführung gebunden. Durchaus jedoch kann eine jede Teilnehmerin und ein jeder Teilnehmer ihren oder seinen Standpunkt lautstark, kreativ und provozierend vertreten. Dennoch: Eine Versammlung bildet keinen rechtsfreien Raum! Treten Sie daher friedlich für Ihre Überzeugungen ein und distanzieren Sie sich als Teilnehmende einer Versammlung von Gewalt- und Straftaten.

Da entgegenstehende Meinungen, wie in allen Bereichen des gesellschaftlichen Zusammenlebens, allerdings nicht immer nur auf verbaler Ebene ausgetragen werden, ist es wichtig, die jeweiligen Versammlungen durch ein neutrales Organ schützen zu lassen.

Dieses Organ bildet die Polizei. Die Polizei ist zur absoluten Neutralität verpflichtet, deren Aufgabe es ist, die Ausübung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit für alle Menschen zu ermöglichen und zu schützen. Dabei darf die Polizei in ihrer neutralen Rolle nicht nach Gesinnung oder Motivation der jeweiligen Demonstrationsteilnehmenden unterscheiden.

Um die Eingangsfrage nun abschließend zu klären - Entsteht der Eindruck, die Polizei bevorzuge oder benachteilige sich versammelnde Gruppen durch ihre Anwesenheit oder Aufstellung, dann bedenken Sie: Die Polizei schützt nicht den gedanklichen Inhalt einer Meinung, sondern das Recht eines jeden Einzelnen sie kundzutun.

Rückfragen bitte an:

Polizeidirektion Worms
Pressestelle

Telefon: 06241 852-2040
www.polizei.rlp.de/pd.worms

Pressemeldungen der Polizei Rheinland-Pfalz sind unter Nennung der
Quelle zur Veröffentlichung frei.

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