POL-VDMZ: Vier Trunkenheitsfahrten in einer Nacht
Wörrstadt (ots)
Gleich viermal mussten die Beamten der Polizeiautobahnstation Gau-Bickelheim in der Nacht vom Samstag zum Sonntag zur Blutentnahme bitten.
Gegen 21:00 Uhr wurde ein 24-jähriger Autofahrer angehalten, weil er den Rückstau auf der A61, im Bereich einer Baustelle bei Stromberg, verbotswidrig auf dem Standstreifen umfahren wollte. Bei der Fahrzeugkontrolle fielen den Polizeibeamten, bei dem aus Mazedonien stammenden Mann, drogentypische Ausfallerscheinungen auf. Der Mann gab daraufhin zu, erst vor Kurzem Marihuana geraucht zu haben. Es wurde eine Blutentnahme angeordnet und die Weiterfahrt untersagt.
Kurz vor 22:00 Uhr stoppten die Beamten der Autobahnpolizei auf der BAB 61, einen weiteren Personenkraftwagen, im Rückstau vor derselben Baustelle, diesmal jedoch wegen eines defekten Scheinwerfers. Der 26-jährige, aus Bad Neuenahr-Ahrweiler stammende, Fahrzeugführer verhielt sich bei der Kontrolle äußerst unfreundlich, konnte aber nicht verhindern, dass die Polizeibeamten auch bei ihm deutliche Hinweise auf einen vorhergegangenen Drogenkonsum feststellten. Er durfte seine Fahrt nicht fortsetzen und wurde ebenfalls zur Blutprobe gebeten.
Um 23:33 Uhr kontrollierte die Polizeibeamten aus Gau-Bickelheim im Bereich des Autobahndreiecks Nahetal einen 25-jährigen, niederländischen Fahrzeugführer . Nachdem auch bei ihm Hinweise auf Drogenkonsum festgestellt wurden, gab dieser zu Cannabisprodukte geraucht zu haben. Der Mann musste seinen Personenkraftwagen stehen lassen und die Beamten zur Blutentnahme begleiten.
Allen drei Fahrern droht nun eine Geldbuße und ein Fahrverbot.
Absolut Fahruntüchtig war ein 35-jähriger, kuwaitischer Staatsangehöriger, der mit seinem Personenkraftwagen, gegen 03:35 Uhr, auf der Autobahn 61, bei Worms angehalten wurde. Der alkoholisierte Fahrer war den Beamten der Autobahnpolizei wegen seiner unsicheren Fahrweise aufgefallen. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,29 Promille. Obwohl der Fahrer sich gegen die Maßnahme zu wehren versuchte, konnte er die Durchführung der Blutentnahme nicht verhindern. Der Mann muss mit einem Entzug der Fahrerlaubnis rechnen, der Führerschein wurde von den Beamten sichergestellt.
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