POL-VDMZ: Zu schnell, Alkohol, Drogen, keinen Führerschein - Die Wochenendbilanz
A60 / Heidesheim (ots)
Bereits am frühen Freitagmorgen wird ein 31-jähriger aus dem Kreis Bad Kreuznach mit überhöhter Geschwindigkeit gemessen. Hierbei befährt er die BAB 60 in Fahrtrichtung Darmstadt zwischen den Anschlussstellen Weisenau und Laubenheim bei erlaubten 100 km/h mit 143 km/h. Der Vorgang kann von einem zivilen Streifenwagen beobachtet und videografiert werden. Bei der anschließenden Kontrolle gibt der Fahrer an, keinerlei Ausweisdokumente mit sich zu führen. Die angegebenen Personalien kann er nicht vollständig nennen und muss die Adresse, an der er angeblich wohnen will, minutenlang im Internet recherchieren. Da er sich auch weiterhin in Widersprüche verstrickt und falsche Angaben macht, werden die Person und das Fahrzeug durchsucht. Aufgefundene Dokumente können hier schnell die wahre Identität des Rasers klären. Es stellt sich heraus, dass er seinen Führerschein aufgrund vorangegangener Verkehrsverstöße schon längst hätte abgeben müssen. Dem Fahrer drohen nun eine Anzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, falscher Namensangabe und des Geschwindigkeitsverstoßes.
Um 19:30 Uhr melden mehrere Verkehrsteilnehmer einen PKW auf dem Seitenstreifen der BAB 60, Höhe Mainz-Hechtsheim, bei dem eine Person einen Reifen wechseln würde. Die eingetroffene Streife kann den Mann und den PKW mit Reifenpanne feststellen. Aufgrund Alkoholgeruchs wird bei dem 57-Jährigen ein Atemalkoholtest durchgeführt. Bei diesem pustet der Mann aus dem Kreis Bad Kreuznach 0,85 Promille. Er wird mit zur Dienststelle genommen, bekommt die Weiterfahrt untersagt und muss mit einer Anzeige wegen Trunkenheit im Straßenverkehr sowie einem Fahrverbot rechnen.
In der Nacht von Samstag auf Sonntag sollte dieser Wert noch getoppt werden. Gegen 03:00 Uhr wendet der Fahrer eines PKW aus dem Main-Taunus-Kreis bei dem Anblick eines Streifenwagens und versucht zu fliehen. Das Fahrzeug kann nach wenigen Metern auf einem Parkplatz gestoppt werden. Der Alkoholwert des Fahrers beträgt 1,11 Promille. Auch der 31-Jährige führt keine Ausweisdokumente bei sich, kann aufgrund polizeilicher Vorerkenntnisse aber zweifelsfrei identifiziert werden. Die anschließende Blutentnahme und Anzeige wegen Trunkenheit im Straßenverkehr erfolgen auf der Dienststelle. Darüber hinaus wird dem Verkehrssünder die Fahrerlaubnis entzogen.
Gegen 05:00 Uhr wird in Heidesheim ein PKW kontrolliert, bei dem der Fahrer angibt keine Dokumente bei sich zu haben. Er beteuert jedoch einen kroatischen Führerschein zu besitzen. Bei der Durchsuchung kann in der Jackentasche ein Ausweisdokument aufgefunden und die Identität festgestellt werden. Eine Überprüfung bringt schnell Licht ins Dunkle. Die kroatische Fahrerlaubnis hat er ordnungsgemäß in eine Deutsche umschreiben lassen. Diese musste er jedoch aufgrund zu schnellen Fahrens abgeben. Die Sperrfrist, die in zehn Tagen abgelaufen wäre, dürfte damit verlängert werden. Nicht mildernd dazu beitragen, dürfte die Tatsache, dass auch der 24-jährige unter Alkoholeinfluss stand. Ein Atemalkoholtest ergab 0,79 Promille.
Am Sonntag, gegen 15:30 Uhr, wird durch eine Streifenbesatzung im Bereich Ingelheim ein elektrischer Krankenfahrstuhl angetroffen. Im Rahmen der Verkehrskontrolle ergeben sich Anzeichen auf einen möglichen Betäubungsmittelkonsum. Der anschließende Urintest reagiert positiv auf die Stoffgruppe THC. Der 38-Jährige räumt schließlich ein, mehrere Joints geraucht zu haben. Auch er muss mit einer Anzeige wegen Trunkenheit im Straßenverkehr und Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz rechnen. Da er zudem nicht über einen festen Wohnsitz verfügt, wurde nach der Blutentnahme eine Sicherheitsleistung einbehalten.
Gegen 23:15 Uhr wird in der Ortslage Heidesheim ein 19-Jähriger mit seinem VW Golf kontrolliert. Auch bei dieser Kontrolle ergeben sich Anzeichen eines Betäubungsmittelkonsums. Da der Fahrer vor Ort keinen Urintest durchführen kann, wird er zur Dienststelle sistiert. Nach mehrmaligem Beteuern, dass er keine verbotenen Substanzen konsumiert habe, kann der Test mit positivem Ergebnis auf die Stoffgruppe THC schließlich durchgeführt werden. Der Mann aus dem Landkreis Mainz-Bingen zeigt sich von nun an geständig und räumt den Konsum ein. Nach Entnahme der Blutprobe, Untersagung der Weiterfahrt und Sicherstellung des Fahrzeugschlüssels wird der Beschuldigte entlassen. Zu den obligatorischen Anzeigen wegen Fahrens unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln und Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz droht dem sich noch in der Probezeit befindlichen Fahrers ein Aufbauseminar.
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